„In Kombination mit der nur unzureichenden Gesamtfinanzierung droht mit dem Gute-Kita-Gesetz ein Stückwerk, das wir uns nicht leisten dürfen. Gute Kitaangebote zu schaffen und zu erhalten ist eine Daueraufgabe und Ende 2022 nicht erledigt. Das können Länder und Kommunen nicht alleine stemmen. Das Deutsche Kinderhilfswerk hätte sich aus kinderrechtlicher Sicht zudem gewünscht, dass die Umsetzung der Kinderrechte und die Mitbestimmung von Kindern in Kindertageseinrichtungen deutlicher als vorgesehen in den Mittelpunkt rücken. Denn damit könnten die Potentiale der Kinder noch besser gefördert und wichtige Akzente in der dringend notwendigen Weiterentwicklung der Demokratieförderung gesetzt werden. Wer die Vorteile von Beteiligung früh kennen lernt, beteiligt sich mit höherer Wahrscheinlichkeit auch im späteren Lebensverlauf an demokratischen Prozessen. Frühe Beteiligung von Kindern durchbricht zudem den Kreislauf der Vererbung von Armut“, so Krüger weiter.
Grundsätzlich wäre es im Sinne einer effektiven Qualitätssteigerung in der frühkindlichen Bildung aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes wünschenswert, die bereits von zahlreichen Verbänden lange geforderte Einführung verbindlicher, bundesweit einheitlicher und wissenschaftlich fundierter Mindeststandards in der Qualität der frühkindlichen Bildung und Erziehung gesetzlich abzusichern und finanziell auszustatten, um überall in Deutschland eine entsprechende Betreuungssituation zu gewährleisten.