Das Deutsche Kinderhilfswerk sieht im bisher
bekannt gewordenen Entwurf des Koalitionsvertrages von Union und SPD
für Kinder und Familien in Deutschland Licht und Schatten. „Wir sehen
im Koalitionsvertrag eine Reihe von Maßnahmen, die die Situation von
Kindern und ihren Familien verbessern werden. Dazu zählen die
Erhöhung und angestrebte Entbürokratisierung von Kinderzuschlag und
Kindergeld, die Erhöhung des Schulstarterpakets und der Wegfall der
Eigenanteile für arme Kinder beim Mittagessen in Schulen und Kitas
und bei der Schülerbeförderung. Diese Einzelmaßnahmen sind richtig
und wichtig, aber wir vermissen ein Gesamtkonzept, das Kinder
nachhaltig aus der Armut herausführt“, betont Holger Hofmann,
Bundesgeschäftsführer des Deutschen Kinderhilfswerkes.
„Gleichzeitig ist es aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes ein
Unding, dass es bei den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder keine
Verbesserungen geben soll, um diese auf ein armutsfestes Niveau
anzuheben und längerfristig die Bedarfe von Kindern auf eine solide
Berechnungsgrundlage zu stellen. Zudem hätten wir uns wirkungsvolle
Schritte hin zu einer Kindergrundsicherung gewünscht. An dieser
Stelle setzen wir jetzt auf die Arbeits- und Sozialministerkonferenz,
die bis zum Ende dieses Jahres ein Konzept für eine
Kindergrundsicherung vorlegen will“, so Hofmann weiter.
Aus Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes sind der Rechtsanspruch
auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter und vor allem die im
Koalitionsvertrag vorgesehenen Investitionen im allgemeinen
Bildungsbereich positiv zu vermerken. Dadurch steht endlich mehr Geld
für unsere Schulen zur Verfügung. Wichtig ist es an dieser Stelle,
dass die Fachkräfteausbildung deutlich ausgebaut und so der
Personalbedarf beispielsweise an Erzieherinnen und Erziehern sowie
sozialpädagogischen Fachkräften gedeckt werden kann. Hierzu gehört
nicht zuletzt auch eine angemessene Bezahlung für diese Gruppe. Auch
die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus sind
aus Familiensicht zu begrüßen. Denn für Familien mit Kindern ist es
immer schwieriger, gerade in Ballungsräumen bezahlbare Wohnungen zu
finden.
„Und natürlich freuen wir uns als Kinderrechtsorganisation ganz
besonders über die vereinbarte Aufnahme von Kinderrechten im
Grundgesetz. Wichtig ist es dabei, dass diese als Grundrechte im
Grundgesetz verankert und die Kinderrechte auf Förderung, Schutz und
Beteiligung sowie der Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen
Handeln im Grundgesetz gemäß der UN-Kinderrechtskonvention
festgeschrieben werden“, so Hofmann.
Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt, dass der Diskussionsprozess
über notwendige Reformen in der Kinder- und Jugendhilfe fortgesetzt
werden soll. Dieser Prozess muss von Seiten der Bundesregierung
transparent und offen gestaltet werden, insbesondere unter
Beteiligung der Fachwelt, der Beschäftigten, der Adressatinnen und
Adressaten der Kinder- und Jugendhilfe, der Träger der öffentlichen
und freien Kinder- und Jugendhilfe sowie von Ländern und Kommunen.
Eine solche Reform muss die vollständige Umsetzung der
UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland forcieren, das Kinder- und
Jugendhilfegesetz zu einem modernen Gesetz weiterentwickeln und
zugleich die Kinder- und Jugendarbeit insgesamt stärken.
Für Flüchtlingskinder ist das Ergebnis des Koalitionsvertrages aus
Sicht des Deutschen Kinderhilfswerkes eine große Enttäuschung. Das
Deutsche Kinderhilfswerk lehnt für Flüchtlingskinder das Konzept der
sog. ANkER-Einrichtungen ab, da eine kindgerechte Unterbringung sowie
der Zugang zu Bildung der geflüchteten Kinder von Anfang an
sichergestellt werden muss. Die Primärzuständigkeit der Kinder- und
Jugendhilfe für die Identifizierung, Alterseinschätzung,
Unterbringung und Versorgung von unbegleiteten Flüchtlingskindern
muss erhalten bleiben. Auch die Regelungen zum Familiennachzug zu
subsidiär Schutzberechtigten sieht das Deutsche Kinderhilfswerk
kritisch. „Wir brauchen einen gesetzlichen Anspruch auf familiäres
Zusammenleben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, auch für
diejenigen mit subsidiärem Schutzstatus. Der Koalitionsvertrag
missachtet an dieser Stelle das Recht auf familiäres Zusammenleben
für diese Flüchtlingskinder und verletzt damit elementare Rechte, die
im Grundgesetz, in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in
der UN-Kinderrechtskonvention normiert sind“, so Hofmann
abschließend.
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