Die Wäsche ist Sache des Heims / Angehörige müssen sich nicht um die Textilien von Heimbewohnern kümmern

Wenn ein Angehöriger in ein Pflegeheim
aufgenommen wird, übernimmt dieses in der Regel auch die Pflege der
Wäsche. Das sagt die Rechtsanwältin Ulrike Kempchen von der
Bundesinteressenvertretung der Heimbewohner (BIVA) im
Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Selbstverständlich kann sich
jeder Angehörige auch privat darum kümmern, muss es aber nicht. Die
meisten Pflegeeinrichtungen stellen Bett- und Tischwäsche, sowie
Badetücher zur Verfügung und lassen diese und andere Textilien von
Großwäschereien reinigen. „Bewohner sollten darauf achten, dass
persönliche Kleidungsstücke maschinenwaschbar sind“, rät Kempchen.
Über die Kosten der namentlichen Kennzeichnung wird manchmal
gestritten. Die Rechtsprechung dazu ist in jedem Bundesland
unterschiedlich. Kann man sich nicht einigen, helfen Heimaufsicht,
BIVA oder eine Verbraucherzentrale.

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Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 3/2014 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

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