DOSB begrüßt geplante Anti-Doping-Staatsanwaltschaft in Stuttgart / Bach: Möglichkeiten des verschärften Arzneimittelgesetzes nutzen

DOSB-Präsident Thomas Bach hat die im
Baden-Württemberger Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und
SPD geplante Einrichtung einer Schwerpunkt-Staatsanwaltschaft zum
Kampf gegen Doping begrüßt: „Dieser Schritt hilft, den
Anti-Doping-Kampf in Deutschland weiter voranzubringen. Wir brauchen
Staatsanwälte, die sich des Themas annehmen und die Möglichkeiten des
verschärften Arzneimittelgesetzes konsequent nutzen.“ Bisher gibt es
nur eine Anti-Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Bayern.

Jüngsten Medienberichten zufolge leiteten deutsche
Staatsanwaltschaften im Jahr 2010 914 Ermittlungsverfahren wegen
Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz ein. Das entspricht laut
Spiegel einer Steigerung von fast 40 Prozent gegenüber 2009. „Hier
zeigt sich die Wirksamkeit der geänderten Gesetzgebung, die schärfer
als in den meisten anderen Ländern dieser Welt ist. So sind zuletzt
immer wieder Hintermänner verurteilt worden, die mit Dopingmitteln
gehandelt haben. Um den Sumpf im Umfeld der Athleten auszutrocknen,
ist es wichtig, an die Nachschubwege heranzukommen. Die im Januar
2010 in Passau verhängte Strafe von fünf Jahren und sechs Monaten
gegen einen Dopingmittelhändler ist unseres Wissens nach eine der
härtesten Strafen, die es in diesem Bereich je gab“, erklärte Bach.

Im Stuttgarter Koalitionsvertrag heißt es zum Thema „Doping im
Sport bekämpfen“: „Doping gefährdet die Integrität des Sports.
Wettbewerbsverzerrenden und gefährlichen Praktiken im Spitzen- und
Breitensport sowie den Doping-Netzwerken werden wir mit der
Errichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft entgegenwirken. Wir
werden außerdem zusammen mit der Wissenschaft und dem Sport eine
Konzeption für Dopingprävention im Breitensport erarbeiten. Die
Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) muss von den Ländern angemessen
finanziell unterstützt werden. Dafür wird sich Baden-Württemberg auch
in der Sportministerkonferenz einsetzen. Grundsätzlich machen wir die
Sportförderung des organisierten Sports von einer aktiven und
konsequenten Dopingbekämpfung abhängig.“

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