In seinem aktuellen Jahresgutachten bescheinigt der
Normenkontrollrat der Bundesregierung, dass sich der
Erfüllungsaufwand, der durch Gesetze entsteht, zwar zurückgegangen
ist, aber beim Thema Entbürokratisierung weiterhin dringender
Handlungsbedarf besteht. Das gilt nach Ansicht des Bundesverbandes
privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), der bundesweit über 7.500
private Pflegeeinrichtungen vertritt, in besonderer Weise auch für
die Pflege.
„Wir anerkennen die Bemühungen der Bundesregierung zur
Entbürokratisierung in der Pflege, aber bis eine wirkliche Entlastung
bei den Pflegekräften ankommt, ist es noch ein weiter Weg“, so Bernd
Meurer, Präsident des bpa.
Insbesondere ein Projekt der Bundesregierung zur Untersuchung des
bürokratischen Aufwands bei der Beantragung von Pflegeleistungen und
bei der Pflegedokumentation ist aus Sicht des bpa wichtig. Auch wenn
der Abschlussbericht erst in diesem Herbst vorgelegt werden soll,
sind bereits vorab einige Zahlen daraus bekannt geworden.
So beträgt der Erfüllungsaufwand alleine für die
Pflegedokumentation pro Jahr rund 2,7 Milliarden Euro. Das heißt,
dass Kosten in der Höhe von rund 14% aller Ausgaben für die
Pflegeversicherung nur für die Pflegedokumentation verwendet werden.
„Daraus müssen die Konsequenzen gezogen werden“, fordert der
bpa-Präsident.
Der Normenkontrollrat kritisiert hierbei, dass die Ergebnisse
dieses Projekts nicht schon bei der letzten Pflegereform, dem
Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) berücksichtigt worden sind.
Beim PNG gibt es nach Ansicht des bpa positive Ansätze zur
Entbürokratisierung, die aber nicht konsequent umgesetzt werden. Das
würdigt auch der Normenkontrollrat: „Im parlamentarischen Verfahren
wurden nun verschiedene Vereinfachungsvorschläge der Ombudsfrau für
die Entbürokratisierung der Pflege aufgenommen. Diese Maßnahmen
wurden jedoch nicht quantifiziert, so dass keine Aussage möglich ist,
ob das Gesetz insgesamt zu einer Verringerung der Bürokratie-kosten
führen wird.“
So ist im PNG vorgesehen, dass in der Bundesrahmenempfehlung zur
häuslichen Krankenpflege auch Grundsätze zum Datenträgeraustausch
verabredet werden, aber weder wurden die Kassen zur EDV-Abrechnung
verpflichtet, noch wurde dort, wo elektronisch abgerechnet wird, der
immer noch existierende doppelte Austausch von Abrechnungsdaten,
einmal auf Papier und einmal elektronisch, beendet.
Zudem führt das PNG auch zu erheblich mehr Bürokratie, in
besonderer Weise gilt dieses für die Einführung der zusätzlichen
stundenweisen Abrechnung in der ambulanten Pflege.
„Die Entbürokratisierung in der Pflege ist eine zentrale
Herausforderung, der mit konkreten Maßnahmen begegnet werden muss.
Wir haben dabei kein Erkenntnisproblem, sondern ein
Umsetzungsproblem. Wir appellieren an die Bundesregierung und die
Landesregierungen, hier engagiert und im Dialog mit uns
weiterzuarbeiten. Wir brauchen weniger Bürokratie in der Pflege und
mehr Zeit für die Pflegebedürftigen. Das hilft uns auch beim
Fachkräftemangel, denn so sorgen wir für einen attraktiveren Beruf
und schaffen mehr Zeit für die Pflege und Zuwendung für die
Pflegebedürftigen“, sagt Bernd Meurer abschließend.
Pressekontakt:
Herbert Mauel, Bernd Tews, Geschäftsführer, Tel.: 030 30 87 88 60