EU-Kreislaufwirtschaftspaket verabschiedet: Deutsche Bundesregierung muss Vorreiterrolle bei Abfallvermeidung und Recyclingübernehmen

Alle EU-Mitgliedstaaten verpflichten sich offiziell
der Kreislaufwirtschaft und dem Ressourcenschutz – Recycling und
Getrenntsammlung von Wertstoffen werden gestärkt – Förderung von
Mehrwegsystemen und der Wiederverwendung, Öko-Designstandards und
Strategie gegen Lebensmittelverschwendung notwendig –
Recyclingqualität muss verbessert und Einsatz von Recyclingmaterial
verbindlich gemacht werden

Heute wurde in Brüssel durch den Europäischen Rat das
EU-Kreislaufwirtschaftspaket beschlossen und endgültig auf den Weg
gebracht. Ziel des Vorhabens ist es, die Kreislaufwirtschaft,
Abfallvermeidung und das Recycling europaweit voranzubringen. Nach
Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gelingt dies mit dem
beschlossenen Kreislaufwirtschaftspaket nur teilweise. Zwar sollen
zukünftig die Recyclingquoten für Siedlungsabfälle und Verpackungen
angehoben, sowie deren Berechnung europaweit vereinheitlicht werden.
Auch die Getrennterfassung von Wertstoffen, wie Bioabfall und
Alttextilien, sollen gestärkt werden. Allerdings fehlen konkrete
Ziele zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung. Vorgaben zum
Öko-Design sowie ökonomische Lenkungsinstrumente für einen sparsamen
Umgang mit Ressourcen sind ebenfalls nicht vorgesehen. Das
Kreislaufwirtschaftspaket sollte, trotz seiner Unzulänglichkeiten,
als starkes Signal an alle EU-Mitgliedsländer verstanden werden,
Abfälle zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Dabei erwartet die
DUH von der deutschen Bundesregierung die Übernahme einer
Vorreiterrolle.

„Alle EU-Mitgliedsstaaten haben sich offiziell einer
Kreislaufwirtschaft verschrieben und erkannt, dass sparsam mit
Ressourcen umgegangen werden muss. Dies gelingt am besten, indem
Verpackungen und Produkte wiederverwendet werden. Dabei ist es am
einfachsten Mehrwegsysteme zu fördern, die bereits vorhanden sind.
Mehrwegflaschen für Getränke entsprechen der ersten Stufe der
Abfallhierarchie. Durch ihre häufige Wiederverwendung leisten sie
einen entscheiden Beitrag zur Ressourcenschonung.
Bundesumweltministerin Svenja Schulze muss dafür sorgen, dass die
gesetzliche Mehrwegquote für Getränkeverpackungen von 70 Prozent in
Deutschland umgesetzt wird. Die aktuelle Mehrwegquote beträgt
hierzulande nur 42 Prozent“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen
Resch.

Über Mehrwegflaschen hinaus sollten verbindliche
Wiederverwendungsziele für erfasste Textilien, Elektroaltgeräte und
Sperrmüll von mindestens fünf Prozent bis 2025 und mindestens 15
Prozent bis 2030 festgelegt werden. Für Verkaufs- und
Transportverpackungen muss der Anteil wiederverwendeter Verpackungen
an der in Verkehr gebrachten Menge um 15 Prozent bis 2025 und um
weitere 30 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 2018 erhöht werden.

Nach dem EU-Kreislaufwirtschaftspaket müssen bis 2025 65 Prozent
der Verpackungen und ab 2030 70 Prozent recycelt werden. Für
Kunststoffverpackungen gilt eine verpflichtende Recyclingquote von 50
Prozent bis 2025 und 55 Prozent bis 2030. „Es gibt einen immer
stärkeren Trend zu komplizierten Verbund- und
Mehrkomponentenverpackungen, die häufig nicht mehr recyclingfähig
sind. Dieser Trend steht höheren Recyclingquoten entgegen. Zudem gibt
es insbesondere bei großen Markenherstellern kaum eine Nachfrage nach
Recyclingmaterialien. Daher müssen verbindliche Standards zur
Recyclingfähigkeit festgelegt und durch eine verbindliche
Mindestquote für den Einsatz von Rezyklaten eine dauerhafte Nachfrage
geschaffen werden“, sagt Thomas Fischer, DUH-Leiter für
Kreislaufwirtschaft.

Im Kreislaufwirtschaftspaket wird festgelegt, dass Bioabfälle
EU-weit ab 2024 getrennt gesammelt werden müssen. Gleiches gilt für
Textilien und als gefährlich eingestufte Haushaltsabfälle ab 2025.
„Noch immer wird die getrennte Bioabfallerfassung in Deutschland
nicht flächendeckend umgesetzt. Der Beschluss zur Getrenntsammlung im
Kreislaufwirtschaftspaket muss endgültig zu einem Umdenken bei den
Verweigerern unter den Landkreisen und Städten führen. Ansonsten
bleibt das Potential des Bioabfalls als wertvoller Kompost oder als
Biogas ungenutzt“, kritisiert Fischer.

Auch bei der flächendeckenden Sammlung von gefährlichen
Haushaltsabfällen, wie Bauschaumdosen oder Lösemittel, müssen die
Kommunen nachbessern und das Sammelangebot kommunaler Wertstoffhöfe
auf ein exzellentes Niveau anheben. Die Rücknahme von Problemabfällen
muss flächendeckend, zumutbar und serviceorientiert sein, sonst
landen diese im Restmüll oder der Umwelt. Die Verbesserung der
getrennten Abfallsammlung sollte durch die Ausweitung der
Produktverantwortung ebenfalls auf Möbel, Teppichböden und Dämmstoffe
ausgeweitet werden.

Als unverbindliches Ziel wird im Kreislaufwirtschaftspaket
vorgegeben, dass die Lebensmittelverschwendung bis 2030 um 25 Prozent
und bis 2030 um 50 Prozent reduziert werden soll. Pro Jahr entstehen
in Deutschland etwa 18 Millionen Tonnen Lebensmittelabfall. Das
entspricht 571 Kilogramm Lebensmitteln, die in jeder Sekunde entsorgt
werden. Die DUH fordert von der Bundesregierung die Festlegung einer
Strategie, um das Vermeidungsziel im EU-Kreislaufwirtschaftspaket zu
erreichen. Neben einem gesetzlichen Wegwerfstopp für noch genießbare
und unverkaufte Lebensmittel im Handel, ist eine
Dokumentationspflicht von Lebensmittelverlusten sowie die Festlegung
verbindlicher Reduktionsziele für die einzelnen Unternehmen entlang
der Wertschöpfungskette notwendig.

Links:

DUH-Stellungnahme zum Kreislaufwirtschaftspaket:
http://l.duh.de/p180522

Weitere Informationen und Stellungnahmen der DUH zum Europäischen
Kreislaufwirtschaftspaket
http://www.duh.de/projekte/eu-kreislaufwirtschaftspaket/

Pressekontakt:
Jürgen Resch, DUH-Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
0151 18256692, 030 2400867-43, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
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