Der Referentenentwurf aus dem Bundesbauministerium
zur Novellierung des Bauplanungsrechts sieht vor, dass
Kindertagesstätten künftig in reinen Wohngebieten zulässig sein
sollen, wenn deren Größenordnung der Gebietsversorgung angemessen
ist. Dazu erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
„Die Bundesregierung löst mit dieser Neufassung im Baurecht ein
wichtiges Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein. Darin wurde 2009
vereinbart, dass Kinderlärm kein Anlass für gerichtliche
Auseinandersetzungen sein darf. Die aktuelle Formulierung verbessert
die Rechtsstellung von Kindertageseinrichtungen auch
bauplanungsrechtlich in erheblichem Maße.
Für junge Eltern ist die Kinderbetreuung ein immer stärkerer
Faktor bei der Berufs- und Wohnortwahl. Kindertagesstätten in reinen
Wohngebieten schaffen ein attraktives Wohnumfeld für Familien und
sind auch für die Städteplanung ein nicht zu unterschätzendes
Instrument.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich auch weiterhin
ressortübergreifend für die Verbesserung der Situation junger
Familien ein. So trägt sie dazu bei, ein gesellschaftliches Klima zu
geschaffen, in dem unsere Kinder unbeschwert aufwachsen können.“
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