Am gestrigen Donnerstag hat der der Deutsche
Bundestag Änderungen zum Luftverkehrsgesetz beschlossen. Dazu
erklären der verkehrspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk Fischer, sowie der zuständige
Berichterstatter, Heinz Peter Wichtel:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Neuregelungen über
Flughafenentgelte. Damit wird für transparentere Preise im
Flugverkehr gesorgt und die Diskriminierung einzelner Anbieter
verhindert. Sowohl die Interessen der Flughafenbetreiber als auch die
Interessen der Luftfahrtunternehmen werden darin angemessen
berücksichtigt.
Mit dem Gesetz wird das nationale Recht an neue EU-Vorgaben
angepasst und ergänzt. Jetzt gelten klare, nachvollziehbare Kriterien
zur Berechnung von Flughafenentgelten. Effizienzgesichtspunkte
spielen künftig eine größere Rolle bei der Genehmigung von Entgelten.
Wir begrüßen, dass dabei auch verstärkt Lärmschutzgesichtspunkte und
Schadstoffemissionen einbezogen werden. Ein wichtiger Punkt ist, dass
künftig Flughafenbetreiber und Fluggesellschaften regelmäßig
Gespräche führen sollen, um mögliche Probleme zeitnah zu lösen. Mit
den Regelungen können die Flughäfen auch weiterhin wählen, welche
Geschäftsmodelle sie für angemessen erachten und ihnen zusätzliche
Erwerbsquellen ermöglichen.“
Hintergrund:
Die im März 2009 durch verabschiedete Richtlinie 2009/2012/EG
verlangt von den Mitgliedstaaten die Festlegung gemeinsamer Standards
bei den Flughafenentgelten für Flughäfen mit jährlich mehr als fünf
Millionen Flugbewegungen. Das vorliegende Änderungsgesetz setzt diese
Richtlinie um und regelt auch das Verfahren zur Genehmigung von
Flughafenentgelten neu, die durch die Genehmigungsbehörden der Länder
erteilt werden. Flughafenentgelte sind zum Beispiel Gebühren, die für
Dienstleistungen wie das Starten und Landen von Flugzeugen oder
Abfertigen von Passagieren und Gepäck erhoben werden.
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