Flachsbarth: Religionsfreiheit und Toleranz gehören zusammen

Die Verteilung von Koran-Exemplaren in deutschen
Großstädten soll an diesem Wochenende fortgesetzt werden. Dazu
erklärt die Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für Kirchen
und Religionsgemeinschaften, Maria Flachsbarth:

„Selbstverständlich umfasst Artikel 4 unseres Grundgesetzes das
Recht, friedlich für seine Religion zu werben. Mission ist
Bestandteil der Religionsfreiheit und gilt unterschiedlos für alle
bei uns vertretenen Religionen.

Genauso selbstverständlich ist die Religionsfreiheit in die
anderen Werte unseres Grundgesetzes eingebettet: Toleranz,
Gleichberechtigung von Frau und Mann sowie die Wahrung der
Grundrechte anderer gelten auch für religiöse Gemeinschaften. Wer das
vergisst, wer Religion politisch instrumentalisiert und unter dem
Deckmantel der Religion Gewalt gegen vermeintlich Ungläubige fordert,
der muss sich Kritik und Argwohn gefallen lassen. Erfreulicherweise
wird diese Kritik auch vom Zentralrat der Muslime geteilt.

Die Koran-Exemplare werden von Salafisten verteilt. Die streng
islamische Gruppierung der Salafisten ist mit Intoleranz gegenüber
anderen Religionen sowie antidemokratischem Handeln aufgefallen.
Salafisten stehen in einigen Bundesländern unter Beobachtung des
Verfassungsschutzes. Ihre Drohungen gegen Journalisten, die kritisch
über die Koran-Verteilungen berichten, sind nicht hinnehmbar. Sie
belegen, dass diese Überwachung notwendig ist.

Gleichzeitig differenzieren wir: Aus der kritischen Beobachtung
salafistischer Umtriebe dürfen wir keine Schlussfolgerungen über den
Islam als solchen ziehen. Das Recht der Muslime, von ihrer
Religionsfreiheit auch in Deutschland friedlich Gebrauch zu machen,
steht nicht in Frage.

Das Recht zu missionieren, seinen Glauben frei zu wählen und
gegebenenfalls zu wechseln, sind verbindliche Elemente der
Religionsfreiheit – die aber auch für Christen in islamischen Ländern
gelten müssen.

Es bleibt zu hoffen, dass diese Debatte den Dialog zwischen den
Religionen in Deutschland intensiviert und nicht etwa die Kluft
zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen vertieft. Die Werte
des Grundgesetzes gelten für alle uneingeschränkt.“

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