Sachsens Ausländerbeauftragter Gillo für doppelte
Staatsbürgerschaft CDU-Politiker nennt bisheriges Optionsmodell „eine
Lachnummer“
Chemnitz – Nach der Entscheidung des Bundesrats zur Einführung der
doppelten Staatsbürgerschaft melden sich nun auch Befürworter aus den
Reihen der Union zu Wort. Er hoffe darauf, dass der Doppelpass 2014
komme, sagte Sachsens Ausländerbeauftragter Martin Gillo der
Chemnitzer „Freien Presse“ (Samstagausgabe). Es sei „totaler Unsinn,
dass sich etwa junge Türken bis 23 zwischen zwei Optionen entscheiden
müssen“, fügte der Ex-Wirtschaftsminister hinzu. Gillo nannte es
„peinlich“, dass es durch das bisherige Optionsmodell bereits zu
ersten Ausbürgerungen in anderen Bundesländern gekommen sei. „Dieses
,Entweder Oder– ist eine Lachnummer und entspricht dem Denken des 19.
Jahrhunderts. Wir leben in einem Zeitalter des ,Sowohl Als Auch–„,
fügte er hinzu. „Die doppelten Staatsbürger sind unsere Brücke in
eine kooperative, gemeinsame Zukunft. Prognosen sagen voraus, dass in
Deutschland 2035 die meisten Menschen Migrationshintergrund haben
werden“, betonte Gillo.
Das Votum der Länderkammer für die grundsätzliche Zulassung des
Doppelpasses am Freitag war durch die Mehrheit des rot-rot-grünen
Lagers zustande gekommen. Zur Umsetzung müsste der Gesetzentwurf
allerdings erst noch den Bundestag passieren. Ob das gelingt, dürfte
wesentlich vom Ausgang der Wahl am 22. September abhängen.
Das schwarz-gelb regierte Sachsen hatte sich im Bundesrat
enthalten, wie ein Sprecher der Landesregierung mitteilte. Im
Unterschied zur Union ist Koalitionspartner FDP auch auf Bundesebene
offen für die grundsätzliche Zulassung doppelter
Staatsbürgerschaften. Bislang erhalten hier geborene Kinder von
Ausländern sowohl die deutsche Staatsangehörigkeit als auch die des
Herkunftslandes ihrer Eltern. Bis zu ihrem 23. Lebensjahr müssen sie
sich aber für eine Option entscheiden. Betroffen sind vor allem junge
Türken. Lediglich Menschen aus der EU oder Ländern wie Brasilien und
Marokko, die ihre Bürger nicht aus ihrer Staatsangehörigkeit
entlassen, haben bislang Anspruch auf einen Doppelpass.
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