Frieser: Sportunterricht und Integration gehören zusammen

Das Bundesverwaltungsgericht hat am heutigen
Mittwoch ein Grundsatzurteil zur Befreiung muslimischer Schülerinnen
vom Sportunterricht aus Glaubensgründen gefällt. Konkret verhandelt
wurde der Fall einer hessischen Gymnasiastin, die aufgrund ihres
muslimischen Glaubens die Befreiung vom geschlechtergemischten
Schwimmunterricht gefordert hat. Dazu erklärt der
Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael
Frieser:

„Das Urteil wurde mit großer Spannung erwartet. Die Unionsfraktion
vertritt die Auffassung, dass Integration und Sport Hand in Hand
gehen. Daher ist zu begrüßen, dass das Bundesverwaltungsgericht dies
auch so sieht. Die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht, also
für Jungen und Mädchen gleichzeitig, ist auch Muslimen zumutbar, wenn
die Teilnahme daran beispielsweise mit einem Burkini – einem
Schwimmanzug, der den ganzen Körper bedeckt – ermöglicht wird.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 1993, das
eine Befreiung vom Schwimmunterricht ermöglichte, wenn eine Schule
keinen nach Geschlechtern getrennten Schwimmunterricht anbietet, ist
schlichtweg nicht mehr zeitgemäß. Es geht an der gesellschaftlichen
Entwicklung vorbei. Man darf nicht einerseits bemängeln, dass immer
weniger Kinder im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung
Schwimmunterricht erhalten, andererseits jedoch Ausnahmen fordern.

Der geschlechtergemischte Sportunterricht ist in vielerlei
Hinsicht förderlich. Er bietet die Möglichkeit, dass Menschen
ungeachtet ihrer Herkunft, Religion, Hautfarbe, Sprache oder ihres
Geschlechts ein Zusammengehörigkeitsgefühl entwickeln. Im
Sportunterricht zählen Fairness, Leistungsbereitschaft und der
respektvolle Umgang miteinander. Das sind auch die Grundpfeiler für
eine erfolgreiche Integration. Auf die integrative Wirkung des Sports
und insbesondere des Sportunterrichts darf nicht verzichtet werden.“

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