Der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert den
vorliegenden Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums zur
Neuregelung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte
scharf. Die Vorschläge stellten eine massive Verschärfung des ohnehin
schon restriktiven Koalitionskompromisses zwischen Union und SPD dar,
klagt der Verband. Die Hürden für den Familiennachzug drohten so hoch
gelegt zu werden, dass es faktisch einer Abschaffung gleich komme.
Darüber hinaus werde quasi „en passant“ der Familiennachzug für die
Gruppe derjenigen, denen bei einer Abschiebung Gefahr für Leib und
Leben drohen würde, komplett abgeschafft. Der Paritätische fordert
Kabinett und Bundeskanzlerin auf, solchen Regelungen schnellstmöglich
eine Absage zu erteilen.
„Schon die im Koalitionsvertrag vereinbarte Obergrenze von 1000
Menschen pro Monat war menschenrechtlich höchst fragwürdig. Es kann
nicht angehen, dass nun die Hürden so hoch geschraubt werden, dass
der Familiennachzug für Angehörige subsidiär Schutzberechtigter
faktisch nahezu ausgeschlossen wird“, so Ulrich Schneider,
Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands. Ganz
selbstverständlich könne nicht davon ausgegangen werden, dass zu uns
kommende Familienangehörige in der Regel sofort von Sozialleistungen
unabhängig seien und sogar Deutsch sprechen können. „Es ist ein wenig
verschleierter Versuch, den Nachzugskompromiss zur Gänze
auszuhebeln.“
Mit Blick auf die Begründung der Begrenzung des Familiennachzugs
für subsidiär Schutzberechtigte kritisiert der Verband, es sei
irreführend jemandem vorgaukeln zu wollen, Menschen aus
Bürgerkriegsländern wie Syrien oder Irak seien nur für kurze Zeit
hier. Der Paritätische verweist darauf, dass er daher nach wie vor
grundsätzlich eine Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär
Schutzberechtigte als inhuman ablehnt.
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