Das Statistische Bundesamt hat die Ergebnisse der
vierteljährlichen Kassenstatistik für die Kern- und Extrahaushalte
der Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten)
veröffentlicht. Dazu erklärt der kommunalpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Götz:
„Auch wenn ein Gesamtüberschuss von 0,9 Milliarden Euro auf den
ersten Blick nicht begeistern mag, zeigt der zweite Blick auf die
Ergebnisse des Jahres 2012, dass die Kommunalfinanzen auf einem guten
Weg sind: So stiegen die Einnahmen der Kommunen insgesamt um 3,2
Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dabei ist vor allem die hohe Zunahme
bei den Steuereinnahmen mit einer Steigerung von 6,6 Prozent
gegenüber 2011 erfreulich.
Die Entwicklung bei den Kommunalfinanzen ist auch auf einen
Paradigmenwechsel in der Bundespolitik zurückzuführen, den die
CDU/CSU-Bundestagsfraktion initiiert hat. Zentrale Faktoren sind
dabei die schrittweise Umsetzung der Ergebnisse der
Gemeindefinanzkommission, die Entlastung bei den Sozialausgaben durch
den Bund und eine auf Wachstum ausgerichtete Politik der
Bundesregierung. Die Früchte dieser Politik zeigen sich auch bei der
Entwicklung der kommunalen Gewerbesteuer, deren Einnahmen im Jahr
2012 nochmals um 5,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind.
Weniger erfreulich ist, dass die Zuweisungen der Länder für
Investitionen um 23,1 Prozent gegenüber 2011 gesunken sind. Dies
erhöht den Investitionsstau in den Kommunen. Die Entlastung der
Kommunen mittels der Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei
dauerhafter Erwerbsminderung durch den Bund in Höhe von 4,3
Milliarden Euro jährlich kann diese Einnahmerückgänge der Kommunen
bedingt ausgleichen. Auch die für die nächste Wahlperiode geplante
Neuregelung der Eingliederungshilfe bei Behinderung wird zu einer
weiteren Entlastung führen.
Wichtig ist, dass die Entlastungen durch den Bund auch tatsächlich
in voller Höhe bei den Kommunen ankommen. Wichtig ist auch, dass die
Länder ihren Beitrag über Zuweisungen für Investitionen wieder
steigern, damit Bund und Länder gemeinsam den Kommunen die
erforderlichen finanziellen Freiräume für Investitionen ermöglichen.
Kommunen dürfen kein Mittel zur Konsolidierung der Landeshaushalte
sein.“
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