Bau- und Elektromärkte, Drogerien und Supermärkte
verkaufen weiterhin die seit mehr als einem Jahr verbotenen
Glühbirnen – Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe im Einzelhandel
ergeben teilweise breite Sortimente an matten Glühlampen sowie 100
Watt Glühlampen – DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert
Vollzugebehörden dazu auf, gegen diesen Verstoß des
EU-Klimaschutzrechts vorzugehen
Mehrere große Einzelhandelsketten verkaufen weiterhin Glühlampen,
die bereits seit September vergangenen Jahres nicht mehr in Verkehr
gebracht werden dürfen. Insbesondere große Handelsketten umgehen die
EU-Regelung und bieten teilweise ein breites Sortiment sowohl an
matten Glühlampen als auch an klaren Glühlampen mit mehr als 60 bzw.
75 Watt Leistung an. Dies haben Testkäufe der Deutschen Umwelthilfe
e.V. (DUH) in Berlin und Süddeutschland ergeben. Demnach ignoriert
nach Ansicht der DUH ein Drittel der untersuchten Geschäfte die
EU-Verordnung zu energieeffizienter Beleuchtung.
Laut EU-Verordnung dürfen seit 1. September 2009 keine matten
Glühlampen und keine klaren Glühlampen mit mehr als 75 Watt verkauft
werden. In diesem Jahr zum 1. September ist die zweite Stufe des
sogenannten Glühlampenausstiegs in Kraft getreten: Auch klare
Glühlampen mit mehr als 60 Watt sind damit in der EU verboten. Die
EU-Kommission hatte die mehrstufige Einführung von
Energieeffizienzkriterien für Haushaltsbeleuchtung in der EU, die
schrittweise zum Verschwinden von ineffizienten Glühlampen aus den
Verkaufsregalen führen sollte, bereits im März 2009 veröffentlicht.
„Es ist erschreckend, mit welcher Dreistigkeit große Baumarkt-,
Elektro- und Drogerieketten gegen den Klimaschutz handeln und mehr
als anderthalb Jahre nach der Verkündung der EU-Verordnung immer noch
angebliche Restbestände an matten bzw. 100 Watt Glühlampen verkaufen.
Wir fordern diese Unternehmen auf, den Verkauf dieser Lampen bis Ende
November komplett einzustellen“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Darüber hinaus hat die DUH die Vollzugbehörden der
Bundesländer von den festgestellten Verstößen in Kenntnis gesetzt und
sie aufgefordert, ggf. Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.
Laut DUH-Testbesuchen in 88 Bau- und Elektromärkten, Drogerien,
Kaufhäusern und Supermärkten ignorieren ein Drittel der besuchten
Betriebe die EU-Richtlinie zu energieeffizienter Beleuchtung. Nicht
mehr zulässige Lampen hat die DUH u. a. in Märkten von Rossmann,
Schlecker, Toom, OBI, Real, MediaMarkt, MediMax, Kaufland und
Karstadt gefunden. Teilweise wird sogar offensiv für diese Ware
geworben: So hat zum Beispiel der Hellweg-Baumarkt am Berliner
Ostbahnhof im September 2010 – ein Jahr nach dem Stichtag – matte
Glühbirnen „in verschiedenen Formen und Wattzahlen“ angepriesen. Ende
Oktober 2010 haben die DUH-Testkäufer dort weiterhin eine breite
Palette an matten Glühlampen gefunden.
Die Testbesuche ergaben, dass in 30 der 88 Geschäfte immer noch
Glühlampen mit mehr als 60 Watt in den Regalen stehen. Auffallend ist
außerdem, dass immer noch Glühlampen mit 100 Watt und matte
Glühlampen in den Regalen zu finden sind oder im Sortiment von
Online-Händlern auftauchen. Dabei werden die Glühlampen in einigen
Fällen allerdings unter einem anderen Namen, z.B. als
„Allgebrauchslampe für Spezialzwecke“ verkauft.
Die EU-Verordnung soll zur Einhaltung der europäischen
Energieeffizienz- und Klimaschutzziele beitragen. Sie soll im Jahr
2020 zu einer Energieeinsparung von rund 39 Terawattstunden führen –
das entspricht der Stromerzeugung von sieben modernen Kohle- oder
vier großen Atomkraftwerken. „Mit dem Weiterverkauf der
stromfressenden Glühlampen werden die geplanten Energieeinsparungen
im Bereich Haushaltsbeleuchtung hinfällig. Der Verkauf von künstlich
angehäuften Lagerbeständen an besonders ineffizienten Glühlampen nach
den gesetzlich festgelegten Stichtagen widerspricht eindeutig den
Zielen der Ökodesignrichtlinie“, sagte Maria Elander, Leiterin des
Bereichs Kreislaufwirtschaft der DUH.
Die Handelsketten verteidigen den Weiterverkauf von ineffizienten
Glühlampen damit, dass die Lampen schon vor dem Verkaufsverbot auf
Lager gewesen seien – rein formaljuristisch also bereits in den
Verkehr gebracht waren. Sie würden nun lediglich ihre Bestände
verkaufen. „Das Argument der Restbestände ist absurd – mehr als ein
Jahr nach dem Stichtag“, sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
„Der Handel untergräbt die EU-Gesetzgebung und nutzt jedes noch so
kleine Schlupfloch für Profit.“
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Mobil.: 0171 3649170, E-Mail:
resch@duh.de
Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-41, Mobil:
0160 5337376, E-Mail: elander@duh.de
Ulrike Fokken, Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, Mobil: 0151
55017009, E-Mail: fokken@duh.de