„Das ist eine schallende Ohrfeige für die
Bundesregierung“, kommentiert Harald Weinberg, Obmann der LINKEN im
Gesundheitsausschuss, das Urteil des Bundessozialgerichtes (Az.: B 4
AS 108/10 R), wonach das Jobcenter für einen Hilfebedürftigen die
Beiträge zur privaten Krankenversicherung in voller Höhe erstatten
muss. Weinberg weiter:
„Seit über zwei Jahren weist DIE LINKE die Bundesregierung auf
dieses Problem in unzähligen schriftlichen Fragen hin und macht
Lösungsvorschläge in Form von Anträgen. Die Bundesregierung tut
nichts. Wenn Bankern geholfen werden muss, ist innerhalb von einer
Woche ein milliardenschweres Gesetz fertig. Wenn einige tausend
Hilfebedürftige per Gesetz dazu gezwungen werden, Schulden zu machen,
rührt sich die Bundesregierung jahrelang nicht. Gut, dass es das
Bundessozialgericht gibt: Zu Recht hat es die Rechtsauffassung der
LINKEN vollumfänglich bestätigt, dass die derzeitige Praxis das
verfassungsmäßig garantierte Existenzminimum nicht gewährt. Die
Bundesregierung hat immer die Auffassung vertreten, dass die
Hilfebedürftigen zwar gezwungen seien, Schulden zu machen; das
Existenzminimum sei aber deswegen gewahrt, weil die privaten
Versicherer Leistungen gewähren müssen. Diese Rechtsauffassung der
Bundesregierung hat das Bundessozialgericht nun endgültig und zu
Recht in den Mülleimer der Rechtsgeschichte getreten. Nun wird es
endlich Zeit für eine gesetzliche Regelung. Eigentlich ist die
Politik dafür verantwortlich das Existenzminimum gesetzlich
festzuschreiben. Dass nun ein Gericht diesen Job nach jahrelangem
Unrecht übernehmen muss, erzeugt verständlicherweise
Politikverdrossenheit.“
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