Unter bestimmten Bedingungen kann eine
gesetzliche Krankenkasse einer Familie eine Haushaltshilfe bezahlen.
Es reicht allerdings nicht, wenn die Mutter ein paar Tage mit einer
Erkältung kämpft. „Eine Haushaltshilfe soll Eltern eine medizinische
Therapie ermöglichen, die sonst an der Betreuung der Kinder scheitern
würde“, erklärt Regina Behrend von der Verbraucherzentrale NRW im
Apothekenmagazin „Baby und Familie“. Wenn etwa die Mutter in die
Klinik oder zur Kur muss oder zuhause Krankenpflege braucht und sonst
niemand anders im Haushalt die Kinder versorgen kann, ist ein Antrag
an die Kasse erfolgversprechend. „Das Kind darf nicht älter als zwölf
Jahre sein, es sei denn, es ist behindert“, erklärt Behrend. Es lohne
sich, die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen zu vergleichen,
da diese die Dauer der Hilfe selbst festlegen können.
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Das Apothekenmagazin „Baby und Familie“ 1/2015 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
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Ruth Pirhalla
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