Heil: Anlegerschutz wird auch auf dem Grauen Kapitalmarkt durchgesetzt

Der Finanzausschuss des Bundestages hat am Mittwoch
eine öffentliche Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten
Regulierung des sogenannten Grauen Kapitalmarkts veranstaltet. Hierzu
erklärt die Verbraucherschutzbeauftragte der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mechthild Heil:

„Die im geplanten Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagen- und
Vermögensanlagenrechts erreichten Verbesserungen stellen einen großen
Fortschritt für den Anlegerschutz dar. Mit diesem Gesetz setzt die
Koalition ihr Versprechen für mehr Verbraucherschutz und Transparenz
im Kapitalmarkt konsequent um. Auch die Sachverständigen sehen in dem
Gesetz einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Verbraucherschutzes.

Erstmals werden die bisher nur für den regulierten Bereich des
Kapitalmarktes, also für Banken und Sparkassen, geltenden hohen
Standards bei Anlegerinformationen und im Vertrieb auf den Grauen
Markt ausgedehnt.

Deshalb wird zukünftig jeder der 80.000 freien Berater seine
Qualifikation und eine Berufshaftpflicht nachweisen müssen. Freie
Berater und Bankberater werden damit beim Anlegerschutz de facto
gleichgestellt. In die von den Industrie- und Handelskammern bereits
geführten Register für Versicherungsvermittler werden auch die
Vermittler von Finanzanlagen aufgenommen werden. Erstmals gibt es für
den Grauen Kapitalmarkt eine flächendeckende Aufsicht.

Produktinformationsblätter für die Vermögensanlagen informieren
ebenso wie die „Beipackzettel“ für Bankprodukte über Art,
Funktionsweise und Risiken der Anlage. Damit Finanzprodukte
verständlich sind, werden Risiken und Provisionen offengelegt.
Dadurch wird dem Verbraucher eine fundierte Kaufentscheidung
ermöglicht.

Die freien Finanzanlagenvermittler haben zudem schärfere, bisher
nur für den Bankensektor geltende Informations-, Beratungs- und
Dokumentationspflichten einzuhalten. Dazu gehört auch, dass die
Verkaufsprospekte für Graumarktprodukte künftig nicht nur
vollständig, sondern auch widerspruchsfrei und kohärent sein müssen.
Dieses wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) überprüft.

All diese Maßnahmen sorgen für eine massive Stärkung des
Verbraucherschutzes im Finanzbereich. Wir wollen den Grauen
Kapitalmarkt weiß waschen. Deshalb dürfen auch keine dunklen Flecken
übrig bleiben. Vorschläge einiger Verbände, die zu einer Verwässerung
des hohen Verbraucherschutzniveaus führen würden, lehnen wir ab.
Hierzu gehört auch die sogenannte „Alte-Hasen-Regelung“, nach der
seit 2007 tätige Vermittler keiner Sachkundeprüfung bedürfen.

Anlegerschutz schafft Vertrauen in Finanzprodukte. Nicht zuletzt
die Weltwirtschaftskrise hat gezeigt: Verbrauchervertrauen ist die
Voraussetzung einer gesunden Volkswirtschaft.“

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