Hochwasser: Staatssekretäre bereiten Umsetzung des Fondsgesetzes zur Aufbauhilfe vor

Der Staatssekretärs-Ausschuss hat heute in seiner 9. Sitzung das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Gesetzentwurfs für den Aufbauhilfe-Fonds, der am 5. Juli 2013 im Bundesrat verabschiedet werden soll, erörtert. Nachdem durch den Abschluss der Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Ländern die Soforthilfen für Private und Unternehmen kurzfristig bereitgestellt wurden, wird die Aufbauhilfe der langfristigen Beseitigung der Flutschäden dienen. Der mit 8 Milliarden Euro ausgestattete Fond stellt finanzielle Aufbauhilfen für Private, Unternehmen und zur Wiederherstellung der Infrastruktur der betroffenen Länder und Gemeinden sowie des Bundes bereit .

Ungeachtet der in allen Gebieten fallenden Wasserstände besteht weiterhin in vielen Bereichen eine hohe Belastung der Deiche. Die Schwerpunkte der Einsatzmaßnahmen liegen in der Deichkontrolle, Sicherungs- und Rückbaumaßnahmen sowie der Räumung der Schadensgebiete. Seit dem 30. Mai 2013 unterstützen insgesamt über 215.000 Kräfte des Technischen Hilfswerks, der Bundespolizei und der Bundeswehr die Kommunen und Länder bei der Bewältigung der Hochwasserlage.

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