Istanbul-Konvention: Geschlechtsspezifische Gewalt wirksam bekämpfen

Anlässlich des Inkrafttretens des Übereinkommens
des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen
Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) für Deutschland am
1. Februar 2018 erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigungen sind in
Deutschland nach wie vor weit verbreitet. Sie öffentlich zu
thematisieren – wie derzeit in der Me-Too-Debatte – ist wichtig, um
ein Bewusstsein für das Ausmaß und die Folgen geschlechtsspezifischer
Gewalt zu schaffen. Politik und Gesellschaft stehen in der
Verantwortung, eine effektive und koordinierte Strategie zur
Prävention und Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt zu
entwickeln. Die Istanbul-Konvention, die heute für Deutschland in
Kraft tritt, setzt dafür einen umfassenden menschenrechtlichen
Rahmen.

Das Institut schlägt deshalb vor, auf Bundes- und Länderebene
durch Aktionspläne eine effektive und koordinierte Strategie zur
Prävention und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu
entwickeln. Begleitet werden sollte dies durch die Einrichtung
staatlicher Koordinierungsstellen sowie einer unabhängigen
Monitoring-Stelle. Zugleich ist es erforderlich, die Datenerhebung
und Forschung über Ausmaß, Formen und Folgen geschlechtsspezifischer
Gewalt und über die Wirksamkeit der bereits ergriffenen Maßnahmen
verbessert werden.

Deutschland hat bereits viele Verpflichtungen aus der Konvention
umgesetzt. Eine gute Gesetzeslage, ein ausdifferenziertes
spezialisiertes Hilfesystem und eine starke Zivilgesellschaft bieten
eine gute Grundlage dafür, jetzt den weiteren Ausbau des
Gewaltschutzes in die Hand zu nehmen. Dafür muss etwa sichergestellt
werden, dass alle betroffenen Frauen deutschlandweit Zugang zu
Beratungs- und Schutzangeboten wie Frauenhäusern und
Frauenberatungsstellen haben und dass der Gewaltschutz insbesondere
für Flüchtlingsfrauen und für Frauen mit Behinderungen in Recht und
Praxis verbessert wird. Mehr in den Fokus kommen sollte auch der
Schutz wohnungsloser und obdachloser Frauen.

Die Umsetzung und volle Gewährleistung von Menschenrechten ist ein
Prozess, in dem Anpassungsbedarf und Schutzlücken identifiziert,
Maßnahmen zu ihrer Überwindung ergriffen und die tatsächliche
Entwicklung geschlechtsspezifischer Gewalt in der Gesellschaft sowie
die Wirksamkeit der ergriffenen Maßnahmen fortlaufend beobachtet und
bei Bedarf angepasst werden müssen.“

Weitere Informationen:

Factsheet – Was ist die Instanbul-Konvention?

http://ots.de/TYPAe

Heike Rabe, Britta Leisering (2018): Die Istanbul-Konvention. Neue
Impulse für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt.

http://ots.de/SmUL3

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige
Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz).
Es ist gemäß den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen
akkreditiert (A-Status). Zu den Aufgaben des Instituts gehören
Politikberatung, Menschenrechtsbildung, Information und
Dokumentation, anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen
Themen sowie die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen.
Es wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem
mit dem Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
und der UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür
entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.

Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 259 359-14 Mobil: 0160 96 65 00 83
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