Jede Vollmacht kann man widerrufen / Ob Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung – niemand legt sich unwiderruflich fest

Auf eine Vorsorgevollmacht oder
Betreuungsverfügung sollte niemand verzichten, weil er fürchtet, an
die einmal getroffene Entscheidung ewig gebunden zu sein. Falls man
sich etwa mit einer Vertrauensperson zerstreitet oder seine Meinung
ändert, ist das kein Problem. „Man kann alle Verfügungen jederzeit
ohne Angabe von Gründen ändern oder widerrufen“, sagt Dr. Hubertus
Rohlfing, Notar und Fachanwalt von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht
des Deutschen Anwaltsvereins, im Apothekenmagazin „Senioren
Ratgeber“. Seiner Erfahrung nach gehen die meisten Menschen mit
Vollmachten aber sehr verantwortungsbewusst um: „Missbrauch ist
selten, und wenn, geht es meist um sehr viel Geld.“

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Das Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“ 12/2014 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.

Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
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