JEFTA ermögliche eine Diskriminierung inländischer kommunaler Versorgungsunternehmen gegenüber ausländischen Investoren; so die Regelung im Vertragstext in Artikel 16, S. 11 sowie in Artikel [X14], S. 9/10. Diese tragen die irreführende Überschrift „fair and equitable treatment“ und „exploration“.
„Der Vertragstext regelt entgegen der Überschrift keine faire Gleichbehandlung im Wettbewerb, sondern überantwortet in seiner praktischen Konsequenz die kommunale Wasserversorgung ausländischen privaten Investoren.“ stellt die ÖDP NRW fest.
Vor dem EU-Japan-Gipfel muss der Ministerrat noch dem Abkommen zustimmen. Der Landesvorstand der ÖDP NRW fordert alle Kommunalpolitiker in Nordrhein-Westfalen auf, die kommunale Wasserversorgung zu verteidigen. Hierzu bittet er diese, in ihren Parteien gegenüber den Bundespolitikern darauf hinzuwirken, dass JEFTA in der jetzt vorliegenden Form keine Zustimmung durch Deutschland erfährt.