Urheber des seit 1. Januar geltenden Tarifwerks sind der Arbeitgeberverband privater Träger der Kinder- und Jugendhilfe e.V. (AG-VPK) und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Der Vertrag regelt zukünftig einheitlich die monatlichen Entgelte, eine Jahressonderzahlung, die Wochenarbeitszeit und andere wichtige Arbeitsbedingungen bei den verbandsangehörigen Unternehmen.
Er wurde für Rheinland-Pfalz verhandelt. Dabei wurde der Sitz einer Einrichtung und nicht der Sitz eines Trägers zugrunde gelegt. Weil Mutabor Wohngruppen im rheinland-pfälzischen Nister bei Hachenburg und in Hamm an der Sieg unterhält, darf der Tarifvertrag für den oben genannten Personenkreis auch an anderen Orten angewendet werden.
GEW und AG-VPK wollen die Tarifverhandlungen fortsetzen. Dann soll über ein Betriebliche Altersversorgung verhandelt werden. Außerdem wollen sich beide Seiten dafür engagieren, dass sich weitere privat geführte Unternehmen der Branche und deren Beschäftigte den Tarifvertragsparteien anschließen. Holland hofft, dass bald auch Verhandlungen für Nordrhein-Westfalen beginnen. Aktuell laufen sie in Baden-Württemberg. In Niedersachsen besteht schon ein Tarifvertrag.
