Der hessische Staatsminister der Justiz, für Integration und Europa ? Jörg-Uwe Hahn ? lobte heute in einer Debatte im Hessischen Landtag den Beschluss des Koalitionsausschusses im Bund vom Wochenende, den Warnschussarrest im Jugendstrafrecht einzuführen: „Der Warnschussarrest erweitert die Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht und stärkt die Generalprävention.“
Justizminister Hahn erinnerte an Fallkonstellationen, die in der Öffentlichkeit nur schwer nachvollziehbar, bei manchen Jugendlichen gelegentlich sogar zur Verhöhnung des Rechtsstaats führen können: „Es ist mit dem Rechtsempfinden nur schwer vereinbar, wenn von zwei jugendlichen Mittätern der mit höherer krimineller Energie handelnde Täter zu der eigentlich schweren Sanktion der Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt wird und damit in Freiheit bleibt, während der mit weniger krimineller Energie handelnde Täter zur weniger schweren Sanktion des Jugendarrests verurteilt und eingesperrt wird.“
Chance, kriminelle Karrieren bereits im Anfangsstadium zu verhindern
Der Warnschussarrest sei jedoch nicht nur als „spürbare“ Sanktion wichtig. Die Arrestierung jugendlicher Täter habe darüber hinaus auch den positiven Effekt, sie aus dem „Milieu“ herauszuholen. „Ein Warnschussarrest bietet zumindest die Chance, kriminelle Karrieren bereits im Anfangsstadium zu verhindern“, sagte Hahn. Natürlich dürfe die inhaltliche, erzieherische Ausgestaltung des Warnschuss- und Jugendarrests nicht außer Acht gelassen werden. „Mit dem Ausbau der Jugendarrestanstalt Gelnhausen auf künftig 75 Arrestplätze und dem für den Arrestvollzug zugrundeliegenden pädagogischen Konzept ist Hessen auf dem richtigen Weg“, erklärte Hahn.
Abschließend warnte Justizminister Hahn vor vorschneller Kritik: „Selbstverständlich ist der Warnschussarrest kein Allheilmittel zur Bekämpfung der Jugendkriminalität. Er wird aber die Sanktionsmöglichkeiten im Jugendstrafrecht erweitern und gibt den Jugendgerichten ein weiteres Mittel in die Hand.
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