Kalb: Besteuerungsverfahren wird spürbar vereinfacht

Das Bundeskabinett hat den Entwurf des
Steuervereinfachungsgesetzes 2011 beschlossen. Dazu erklärt der
haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

„Mit dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 kommen wir unserem im
Koalitionsvertrag vereinbarten Ziel, das Steuerrecht spürbar zu
vereinfachen und zugleich das Besteuerungsverfahren zu modernisieren
und von unnötiger Bürokratie zu befreien, ein großes Stück näher. Die
vorgesehenen Maßnahmen mit finanziellen Entlastungen im Umfang von
insgesamt rund 590 Millionen Euro kommen vor allem Arbeitnehmern und
Familien mit Kindern zugute.

Aber auch Unternehmen, sowie die Steuerverwaltung werden von
Erklärungs- und Prüfaufwand im Besteuerungsverfahren befreit.
Besonders erwähnenswert sind folgende Maßnahmen:

– Anhebung des jährlichen Arbeitnehmer-Pauschbetrages von 920 Euro
auf 1.000 Euro. Dabei ist sichergestellt, dass die Arbeitnehmer
noch im Dezember 2011 in voller Höhe von der Anhebung des
Arbeitnehmer-Pauschbetrages profitieren.

– Deutliche Erleichterungen ergeben sich auch hinsichtlich der
steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Die
Aufwendungen werden künftig anerkannt, ohne dass es wie bisher
auf die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen bei den Eltern
ankommt.

– Auch der Verzicht auf die Einkommensüberprüfung bei der
Beantragung von Kindergeld und -freibeträgen für volljährige
Kinder wird den Erklärungsaufwand für Eltern deutlich vermindern
und auch die Finanzverwaltung deutlich entlasten.

– Die Anforderungen an eine elektronische Rechnung für die Belange
der Umsatzsteuer werden deutliche reduziert. Damit greifen wir
ein berechtigtes Anliegen der Wirtschaft auf. Durch diese
Maßnahme wird die Wirtschaft in ganz erheblichen Umfang von
Bürokratiekosten entlastet.“

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