Katja Kipping: Hartz IV-Koalition kürzt bei Behinderten

„Im Windschatten des Bund-Länder-Geschachers über
die Hartz IV-Reform wurden weitere Gemeinheiten beschlossen, die
bislang ungenannt geblieben sind. Dazu gehört, dass die Hartz
IV-Parteien, CDU/CSU, SPD und FDP bedürftigen erwachsenen Behinderten
ein Fünftel des Regelsatzes streichen wollen“, erklärt Katja Kipping.
Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

„Die von Schwarz-Gelb neu eingeführte Regelbedarfsstufe 3 sieht
vor, dass erwachsene Hilfebedürftige, die mit anderen Erwachsenen
zusammenleben, auch dann nicht den vollen Regelsatz bekommen, wenn
sie mit diesen keine Bedarfsgemeinschaft bilden. Konkret betroffen
von der Regelung sind Menschen, die womöglich gerade aufgrund ihrer
Behinderung bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben.
Sie bekommen nicht den vollen Regelsatz, sondern nur noch 80 Prozent.
Das sind 68 Euro weniger als bisher.

Im Vermittlungsausschuss hat man sich zwar auf eine wohlklingende
Protokollnotiz verständigt: –Der Regelsatz für die Regelbedarfsstufe
3 wird mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen ab dem 25. Lebensjahr
den vollen Regelsatz zu ermöglichen, überprüft.– Diese Erklärung ist
jedoch nichts wert, da es keinerlei Terminfestlegung dafür gibt.
Inzwischen deutet sich an, dass die Überprüfung erst mit der nächsten
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe erfolgen soll, also erst in
mehreren Jahren. Im Klartext bedeutet diese Notiz: Schwarz-Gelb und
die SPD verzichten bewusst darauf, die Verschlechterung im Gesetz zu
streichen. Damit bekommen bedürftige Behinderte ein Fünftel
gestrichen.

Dass der gesamte Hartz IV-Kompromiss eine Farce ist, die vor dem
Bundesverfassungsgericht keine Chance haben wird, zeigen im Übrigen
schon Medienberichte über Berechnungen des Stromvergleichsportals
check24.de, nach denen die realen Stromkosten auch nach der
Regelsatzerhöhung um bis zu 35 Prozent über dem dafür vorgesehenen
Satz liegen werden. Die Betroffenen werden dadurch gezwungen sein,
Geld für die Begleichung ihrer Stromrechnung auszugeben, dass ihnen
dann anderer Stelle schmerzlich fehlen wird. Ihre Stromkosten senken
können sie nicht, weil sie sich eine stromsparende Waschmaschine oder
einen stromsparenden Kühlschrank einfach nicht leisten können.“

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Hendrik Thalheim
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