Kölner Stadt-Anzeiger: Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs verteidigt Privilegierung der christlichen Kirchen

Der scheidende Präsident des Verfassungsgerichtshofs
für das Land Nordrhein-Westfalen, Michael Bertrams, hat die
Privilegierung der christlichen Kirchen in Deutschland verteidigt.
„Ich erinnere daran, dass die Menschenwürde in Artikel 1 des
Grundgesetzes eine auf christlichen Werten basierende Norm ist. Unser
ganzes Menschenbild wäre ohne den christlichen Hintergrund gar nicht
vorstellbar“, sagte Bertrams dem „Kölner Stadt-Anzeiger“
(Mittwoch-Ausgabe). So gesehen, wirke das, wofür die Kirchen stehen,
bereits über die geltende Rechtsordnung auf die Gesellschaft ein.
„Darum sollte der Staat auch sehr sorgfältig darauf achten, mit wem
er institutionell kooperieren möchte und mit wem nicht.“ Scharf
wandte sich Bertrams gegen Bestrebungen, Teile des islamischen
Rechts, der Scharia, in das Familien- oder Erbrecht zu integrieren.
„Ich hielte es für verhängnisvoll, unsere vom Freiheitsgedanken
geprägte Rechtsordnung vermeintlich –anzureichern– durch Elemente
einer Rechtsordnung, die weit entfernt ist vom Menschenbild und den
Grundwerten unserer Verfassung“, so Bertrams. Hier auch nur „einen
Fußbreit Raum preiszugeben“, wäre nach den Worten des 65-Jährigen ein
fataler Fehler. „Sollten wir es etwa zulassen, die Rolle der Frau in
unserer Gesellschaft auf einmal wieder vorkonstitutionell im Sinne
der Scharia zu definieren? Ein unerträglicher Gedanke!“ Bertrams geht
nach 19 Jahren Amtszeit als oberster Richter des Landes
Nordrhein-Westfalen in den Ruhestand. Seit 2012 ist Bertrams
nebenamtliches Mitglied in der Kirchenleitung der Evangelischen
Kirche von Westfalen.

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