Kölner Stadt-Anzeiger: Zusatzbeiträge im Visier – Muss auch die DAK zurückzahlen?

Köln – Nach einem Urteil des Berliner Sozialgerichts
gegen die insolvente City BKK auf Rückzahlung von Zusatzbeiträgen in
Höhe von rund 20 Millionen Euro könnte der drittgrößten deutschen
Ersatzkasse DAK mit 4,5 Millionen Mitgliedern im Falle einer Klage
vor diesem Gericht ein ähnliches Schicksal drohen. Würden die
Maßstäbe des Berliner Richterspruchs auf die DAK angewandt, müsste
die Kasse mehr als 600 Millionen Euro an ihre Mitglieder
zurückzahlen. Dies brächte die DAK nach Auskunft von Insidern in
größte finanzielle Nöte, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ in seiner
Mittwochs-Ausgabe berichtet. Im schlimmsten Fall gerieten auch alle
anderen gesetzlichen Kassen unter erheblichen Druck, da sie für
finanzielle Verpflichtungen der DAK einstehen müssten. Das
Sozialgericht hatte die City BKK am Dienstag dazu verurteilt, die
bisher von der Mitgliedern gezahlten Zusatzbeiträge zurück zu zahlen,
weil die Kasse ihrer Informationspflicht zum Sonderkündigungsrecht
nicht in ausreichender Weise nachgekommen sei. Die Kasse habe in den
Anschreiben, in denen die Mitglieder zur Zahlung der Zusatzbeiträge
aufgefordert wurden, lediglich im „Kleingedruckten“ auf der Rückseite
auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen und damit gegen die
„gesetzeskonforme Belehrung“ verstoßen. Die Zusatzbeitragsforderung
sei mithin nichtig. Als die DAK zum 1. Februar 2010 Zusatzbeiträge in
Höhe von acht Euro monatlich einführte, hatte die Kasse über das
Sonderkündigungsrecht ebenfalls nur auf der Rückseite des Schreibens
im Kleingedruckten Auskunft erteilt. Nach Informationen dieser
Zeitung soll der Justitiar der DAK seinerzeit den Vorstand
vergeblich vor einem solchen Vorgehen gewarnt haben. Ein DAK-Sprecher
wies Spekulationen um Folgen des Berliner Richterspruchs zurück. Das
Urteil sei noch nicht rechtskräftig, die schriftliche Begründung
liege noch nicht vor. Zudem hätten andere Sozialgerichte der DAK
bescheinigt, sie habe ihre Mitglieder ausreichend über das
Sonderkündigungsrecht aufgeklärt.

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