Köln. Sollten in Köln Fahrverbote für Dieselfahrzeuge
verhängt werden, können deren Eigentümer juristisch dagegen vorgehen,
indem sie die Standorte der Messstationen für Stickoxidwerte in Frage
stellen. Das Landesumweltamt hat fast alle Anlagen in Köln dicht am
Fahrbahnrand positioniert hat, obwohl das Gesetz es zulässt, die
Geräte in einem Abstand von bis zu zehn Metern aufzustellen,
berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Dienstag-Ausgabe). In anderen
Ländern der Europäischen Union, etwa in Griechenland, werde der
großzügige Spielraum hingegen ausgenutzt. Die
Luftqualitätsrichtlinie der EU fordere „ausdrücklich, dass alle
Ergebnisse unionsweit vergleichbar sein müssen“, sagte der
Rechtswissenschaftler Wolfgang Durner von der Universität Bonn der
Zeitung. Die Handhabung der Spielräume sei zwar eine fachliche
Entscheidung der jeweils zuständigen Verwaltung. Es erscheine aber
unzulässig, diese Spielräume auszunutzen, um bestimmte Ergebnisse zu
erzielen. Würden betroffene Autofahrer gegen Fahrverbote klagen,
seien auch die hinter den Verboten stehenden Messergebnisse
gerichtlich überprüfbar. Roman Suthold vom ADAC sprach von einem
„interessanten Aspekt“. Er müsse „auf jeden Fall genauer untersucht
werden“.
https://www.ksta.de/koeln/diesel-fahrverbot-messstellen-in-koeln-s
tehen-in-frage-30603846
Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Newsdesk
Telefon: 0221 224 2080
Original-Content von: Kölner Stadt-Anzeiger, übermittelt durch news aktuell
