Kölnische Rundschau: zu Mordfall Claudia Ruf/DNA-Massentest/Strafprozessordnung

Notwendige Zumutung

Raimund Neuß zum DNA-Reihentest im Fall Claudia Ruf

Polizei und Staatsanwaltschaft haben sich im Mordfall Claudia Ruf zu einem
dramatischen Schritt entschlossen. Bei einer neuen – der dritten –
DNA-Reihenuntersuchung soll nicht nur geklärt werden, ob das genetische Profil
eines der getesteten bis zu 1600 Männer zu den Spuren passt, sondern es werden
auch mögliche Verwandtschaftsverhältnisse geprüft. Könnte der Täter Sohn, Vater,
Bruder des Probanden sein? Möglich ist das seit einer öffentlich kaum
wahrgenommenen Änderung der Strafprozessordnung im Jahre 2017. Natürlich ist der
Test freiwillig. Aber ist jedem Betroffenen klar, was seine Zustimmung für seine
Familie bedeuten kann? Und wird sich irgendein Mann in Hemmerden dem sozialen
Druck zur Teilnahme entziehen können? Und während gerade die 2017 geschaffenen
Möglichkeiten erprobt werden, bereitet die große Koalition die nächste
Ausweitung vor. Nun soll auch das Aussehen von Verdächtigen ermittelt werden.
Geht das alles nicht zu weit? So verständlich diese Einwände sind, so wichtig
ist die Frage nach der Alternative. Sollen sich Gerichtsmediziner und Genetiker
blind stellen? Soll die Polizei die Informationen verwerfen, die ihr in Gestalt
von genetischen Spuren ja vorliegen? Wäre auch nur einer der Kritiker bereit,
dem Vater von Claudia Ruf persönlich zu erklären, warum diese Möglichkeit nicht
genutzt werden soll, den Mord an seiner Tochter endlich aufzuklären? Die
Reihenuntersuchung ist für die Betroffenen eine schwere Belastung. Dennoch ist
sie – auch in ihrer erweiterten Form – richtig. Dass Polizei und Justiz alle
Regeln das Datenschutzes einhalten, haben sie bewiesen: Die Daten früherer
DNA-Tests sind nicht mehr da. Sie wurden wie vorgesehen gelöscht. Auf dieses
rechtsstaatlich einwandfreie Verhalten dürfen die Untersuchten auch diesmal
vertrauen.

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