Krings/Voßhoff: Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit überdenken

Der Rechtsauschuss des Deutschen Bundestages hat
gestern eine Anhörung zu Gesetzesentwürfen des
Bundesjustizministeriums und von Bündnis 90/DIE GRÜNEN zur Stärkung
der Pressefreiheit durchgeführt. Dazu erklären der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings und die
rechtspolitische Sprecherin Andrea Voßhoff:

„Die Vorschläge der Bundesregierung müssen noch einmal überdacht
werden. An der Notwendigkeit, die Pressefreiheit und den Schutz von
Journalisten im Straf-und Prozessrecht zu stärken, bestehen in
Wissenschaft und Praxis erhebliche Zweifel. So kritisieren unter
anderem der Bundesrichter Dr. Jürgen-Peter Graf, Generalstaatsanwalt
Clemens Lückemann und Prof. Dr. Henning Radtke die Entwürfe und
erachten eine Änderung der einfachgesetzlichen Regelungen des StGB
und der StPO für nicht erforderlich. Der Verweis auf die bindenden
Grundsätze der „Cicero“-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
zeigt, dass bereits das geltende Recht einen umfassenden und
weitergehenden Schutz für Medienmitarbeiter bietet. Auch der
Strafverteidiger Prof. Dr. Rainer Hamm sieht die Pressefreiheit
hinreichend geschützt und weist darauf hin, dass die Vorschläge von
allen juristischen Berufsgruppen – Richtern, Staatsanwälten und
Rechtsanwälten – abgelehnt werden.

Die Vertraulichkeit von Daten ist in einem ebenso starken Maß von
der Verfassung geschützt wie die Pressefreiheit. Gerade vor dem
Hintergrund der Wikileaks-Veröffentlichungen sollten wir über die
Ausgestaltung des beabsichtigten Gesetzes zur Stärkung der
Pressefreiheit nochmals nachdenken. Aufgrund der eindeutigen
Positionierung von Wissenschaft und Praxis gehört das
Gesetzgebungsvorhaben auf den Prüfstand.“

Hintergrund:

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes
zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht
erklärt in einem neu einzufügenden § 315b Abs. 3a StGB
Beihilfehandlungen der in § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 StPO genannten
journalistisch tätigen Personen zum Straftatbestand des
Geheimnisverrats für nicht rechtswidrig, soweit sie sich auf
„Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung“ der geheim zu
haltenden Informationen beschränken. Der Gesetzesentwurf von Bündnis
90/DIE GRÜNEN und eine Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE gehen
noch darüber hinaus.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass eine Beschlagnahme nur noch
bei einem dringenden Tatverdacht möglich sein soll. Das
Beschlagnahmeverbot des § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO soll für die in § 53
Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO genannten Berufsgruppen nach dem geplanten §
97 Abs. 5 S. 2 StPO nur im Falle eines dringenden Tatverdachts der
Beihilfe nicht gelten. Die Vorschläge der Fraktionen Bündnis 90/DIE
GRÜNEN und DIE LINKE gehen auch hier wieder über den
Regierungsentwurf hinaus.

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