Länder begrüßen –Blaue Karte EU–

So ist der Bundesrat zum Beispiel der Auffassung, dass die Blaue Karte auch für Berufe, die nicht zwingend einen Hochschulabschluss voraussetzen, ein attraktives Instrument ist, um die Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften zu fördern. Zudem fordert er Regelungen, die es Fachkräften aus Drittstaaten auch ohne bestehenden Arbeitsvertrag ermöglichen, mit dem Ziel der Arbeitssuche für einen begrenzten Zeitraum nach Deutschland einzureisen.

Der Gesetzentwurf führt unter anderem den neuen (befristeten) Aufenthaltstitel „Blaue Karte EU“ für ausländische Arbeitnehmer mit akademischer oder vergleichbarer Qualifikation ein.

Er dient auch dem Ziel, den Standort Deutschland für gut ausgebildete ausländische Zuwanderer attraktiver zu gestalten. Hierzu gewährt er ausländischen Absolventen einer deutschen Hochschule unbeschränkten Arbeitsmarktzugang während der einjährigen Suchphase nach einer dem Studienabschluss angemessenen Beschäftigung und senkt die erforderliche Gehaltsschwelle für den dauerhaften Zuzug auf 48.000 Euro ab.

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