Leidtragende des andauernden Konflikts
zwischen dem Umwelt- und dem Landwirtschaftsressort in der
Bundesregierung sind abermals die deutschen Landwirte. Jüngstes
Beispiel dafür sind nach Ansicht des Industrieverbands Agrar e. V.
(IVA) Vorstöße des Umweltbundesamts (UBA) bei der
Pflanzenschutzmittel-Zulassung, die auf gravierende Eingriffe in
Eigentumsrechte der Landwirte hinauslaufen.
Dabei geht es um Anwendungsauflagen, die es Landwirten ab 2020
untersagen sollen, 10 Prozent ihrer Ackerfläche in der üblichen
Bewirtschaftung zu nutzen, wenn sie bestimmte Pflanzenschutzmittel
einsetzen wollen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) hat daher die Zulassungen zunächst nur
befristet bis zum Jahresende 2019 verlängert. Diese „10
Prozent“-Anwendungsbestimmungen hatte Bundesumweltministerin Svenja
Schulze der Öffentlichkeit im November 2018 als
„Glyphosat-Ausstiegsplan“ präsentiert – jetzt zeigt sich, dass von
den ersten 18 Mitteln, für die das Umweltbundesamt sein Einvernehmen
zur Zulassung nur mit dieser Auflage erteilt hatte, lediglich eines
den Herbizid-Wirkstoff enthält. Die „10 Prozent“-Auflage wird vom UBA
quer über alle Produktgruppen erteilt und führt nach Ansicht des IVA
so zu einer Teil-Enteignung der Landwirte.
Mit dieser Auffassung ist der IVA nicht allein. Nicht nur das für
die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln zuständige BVL wies die
UBA-Auflagen zurück, nach Informationen des IVA prüften auch die
Juristen von Innen- und Justizministerium und bewerteten die Auflagen
als rechtswidrig. Da Landwirte faktisch an der Nutzung ihres
Eigentums gehindert werden, müsste ein solcher Eingriff per Gesetz
geregelt sein und die Landwirte müssten entsprechend entschädigt
werden. Beides ist nicht der Fall.
„Landwirten ist die Bedeutung der Biodiversität für eine intakte
Agrarlandschaft bewusst. Im Rahmen von Agrarumweltprogrammen setzen
sie längst zahlreiche erprobte und wirksame Maßnahmen um, und die
Pflanzenschutzmittel-Hersteller unterstützen sie dabei. Bei dem
Vorgehen des UBA hingegen, das technokratisch auf einen Prozentsatz
der Gesamtackerfläche abstellt, ist nicht garantiert, dass die
Maßnahmen Erfolg haben“, kommentiert IVA-Hauptgeschäftsführer Dr.
Dietrich Pradt. Während landwirtschaftliche Fläche in erheblichem
Umfang verloren gehe, so seine Kritik, sei eine Erfolgskontrolle
nicht einmal vorgesehen.
Die neuen UBA-Auflagen sind nach Ansicht des IVA ein weiteres
Beispiel für die „deutschen Sonderwege“ in der
Pflanzenschutz-Zulassung, für die die Europäische Union Deutschland
2016 kritisiert hatte. Hauptkritikpunkte waren damals, dass deutsche
Behörden die vorgeschriebenen Fristen der EU-Zulassungsverordnung
1107/2009 nicht einhalten und durch zahlreiche Sonderregelungen die
europäische Harmonisierung behindern. So sind auch die neuen
UBA-Auflagen europarechtlich fragwürdig, da sie deutsche Landwirte
massiv gegenüber ihren europäischen Wettbewerbern benachteiligen –
dabei sollten durch einheitliche EU-Regeln gleiche
Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden.
„Die Pflanzenschutzmittel-Hersteller und ihre Kunden in der
Landwirtschaft brauchen Planungssicherheit und müssen sich auf
deutsches und europäisches Recht verlassen können. Es ist an der
Zeit, die taktischen Spielchen zu beenden, und zu rechtssicherem
Verhalten zurückzukehren. Andernfalls droht Landwirten eine
Enteignung durch die Hintertür“, so Pradt.
Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) vertritt die Interessen der
agrochemischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der
56 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz, Pflanzenernährung,
Biostimulantien und Schädlingsbekämpfung. Die vom IVA vertretene
Branche steht für innovative Produkte für eine moderne und
nachhaltige Landwirtschaft.
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