Hessen ist eines der letzten Bundesländer, in
dem das bislang bundesweit einheitliche Heimgesetz durch eine
entsprechende Landesgesetzgebung abgelöst werden soll. Das so
genannte Hessische Gesetz für Betreuungs- und Pflegeleistungen (HBPG)
wurde von den Regierungsfraktionen nach eigenen Angaben mit dem Ziel
eingebracht, Verbraucherschutz und Büro-kratieabbau miteinander zu
verbinden. Im Gesetz selber ist davon aller-dings wenig übrig
geblieben. Das Gegenteil ist der Fall, wenn die Heimau-fsicht
zukünftig bei ambulanten Pflegediensten, die von den Kunden mit genau
abgestimmten Pflege- und Hauswirtschaftsleistungen beauftragt werden,
künftig die Patientenverträge, die wirtschaftliche
Leistungsfähig-keit, die Anzahl, Eignung und Zuverlässigkeit der
Leitung und der Be-schäftigen, die Pflegekonzeption und vieles mehr
prüfen sollen. Die Heim-aufsicht soll damit nun auch noch Bereiche
prüfen, die bereits von den Kranken- und Pflegekassen, vom
Medizinischen Dienst der Krankenkassen, vom Gesundheitsamt, vom
Hauptzollamt und weiteren Prüfbehörden überwacht werden. „Das
Ergebnis solcher Mehrfachprüfungen wäre dann eben nicht eine bessere
Pflegequalität, sondern weniger Zeit zum Pflegen und unendlich mehr
Bürokratie. Das kann auch nicht im Sinne des Verbraucherschutzes
sein“, stellt der wiedergewählte bpa-Landesvorsitzende Jochen
Rindfleisch-Jantzon im Rahmen der Landes-mitgliederversammlung in Bad
Nauheim fest. Aber auch die stationären Pflege- und
Behinderteneinrichtungen werden mit zusätzlichen bürokratischen
Anforderungen des geplanten Heimgesetzes konfrontiert, die die zur
Verfügung stehende Pflegezeit weiter schmälern würden. So sollen sie
zusätzlich zu den so genannten Pflegenoten, nach denen bundesweit
nach einheitlichen Kriterien alle Pflegeeinrichtungen bewertet und
veröffentlicht werden, nun eine zweite Veröffentlichungswelle der
Berichte der Heimaufsicht über sich ergehen lassen. „Das frisst uns
allen wertvolle Zeit, in der unsere Pflegekräfte für die Aufsicht
dokumentieren und eben nicht pflegen können“, sorgt sich
Rindfleisch-Jantzon. Und zur vermeintlichen Stärkung des
Verbraucherschutzes: „Wer weiß, wie unterschiedlich der Medizinische
Dienst und die Heimaufsicht manchmal den gleichen Sachverhalt in der
Prüfpraxis bewerten, kann sich die Verunsicherung beim Verbraucher
vorstellen, wenn er zukünftig zwei Berichte mit ggf. gegensätzlichen
Aussagen verstehen und einordnen soll. Wir wären gut beraten, beim
bisherigen Heimgesetz zu bleiben.“ Entsprechend einig sind sich die
ca. 150 anwesenden Mitglieder in ihrer Forderung an die hessische
Landespolitik, den Gesetzentwurf zum HBPG nochmals zu überprüfen.
Gradmesser müsse dabei sein, inwieweit dieser dem selbst gesteckten
Ziel des Bürokratieabbaus sowie dem überragenden Wunsch sowohl der
Pflegekräfte als auch der pflege- und betreu-ungsbedürftigen Menschen
und ihrer Angehörigen nach mehr Zeit gerecht wird.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 7.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über
800 in Hessen, die größte Interessenvertretung privater Anbieter
sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
215.000 Arbeitsplätze und ca. 16.500 Ausbildungsplätze. Das
investierte Kapital liegt bei etwa 17 Milliarden Euro.
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