Einen Königsweg gibt es bei der Reform des
Wahlrechts nicht. Erstens ist das deutsche System überaus
kompliziert, zweitens verfolgen die Parteien bei den neuerlichen
Verhandlungen unterschiedliche Ziele: Die Kleinen wollen
parlamentarisch nicht unter die Räder kommen und keinen Einfluss
verlieren, die Großen wollen ihren Machtanspruch über eine möglichst
hohe Mandatszahl sichern. Jede Reform wird dadurch zum
sprichwörtlichen heißen Eisen. Übrigens auch, weil das
Verfassungsgericht genau hinschaut. Der Vorschlag, den Bundestag
einfach zu vergrößern, ist da schlichtweg der Versuch, den
einfachsten aller Wege zu gehen. Er soll eine vermeintliche Fairness
der Parteien im Umgang miteinander suggerieren. Doch das allein kann
nicht der Maßstab sein: Der Bundestag wirkt schon jetzt wie aus der
Zeit gefallen, denn Deutschland hat mit 622 Abgeordneten eines der
größten Parlamente weltweit. Seit Mitte der 90er-Jahre wird immer mal
wieder darüber diskutiert, ob nicht eine Verkleinerung sinnvoll wäre.
Doch passiert ist nicht viel. Obwohl gute Gründe dafür sprechen: Das
Parlament würde überschaubarer, die Kommunikation zwischen den
Abgeordneten intensiver, die Arbeit könnte sogar effizienter werden,
weil die Ausschüsse dann kleiner wären. Von den geringeren Kosten für
den Steuerzahler ganz abgesehen. Und mal ehrlich: Hinterbänkler gibt
es doch schon genügend. All das lassen diejenigen unberücksichtigt,
die jetzt den Bundestag noch weiter aufblähen wollen, um das Problem
der Überhangmandate in den Griff zu bekommen. Sie sollten diesen Weg
bei ihren Verhandlungen schnell wieder verlassen. Er überzeugt nicht.
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