Schon vor zwei Jahren beim Karlsruher Urteil über
die Hartz-IV-Praxis hatte sich die Bundesregierung gründlich
blamiert. Damals warfen die Verfassungsrichter der Politik vor, das
Existenzminimum für Bedürftige „ins Blaue“ hinein geschätzt zu haben.
Der aktuelle Richterspruch über die Leistungen für Asylbewerber geht
noch deutlich darüber hinaus. Nicht nur die Art und Weise des
Zustandekommens der Hilfen gibt den Juristen Rätsel auf. Sie stufen
die Höhe auch als „evident unzureichend“ ein. Vernichtender hätte das
Fazit kaum ausfallen können. Dabei fehlte es in der Vergangenheit
nicht an Warnungen und gut gemeinten Ratschlägen. Überraschend kam
das juristische Debakel für Schwarz-Gelb jedenfalls nicht. Seit fast
zwei Jahrzehnten sind die Zuwendungen für Asylbewerber und Personen
ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht unverändert geblieben – obwohl die
Preise seitdem zweistellig gestiegen sind. Aus gutem Grund sieht das
geltende Gesetz deshalb eine Überprüfung vor. Doch diese Pflicht
wurde regierungsseitig genauso ignoriert wie der Protest der
Sozialverbände. Wenn aus der Union nun als Reaktion auf das Urteil
Stimmen laut werden, die sich für eine schnellere Abschiebung der
Betroffenen aussprechen, dann ist das zynisch. Die politische
Lernbereitschaft ist offenbar gleich Null.
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