Rheinische Post: Schleckers Fall

Ein Kommentar von Georg Winters:

Auch für Anton Schlecker gelten selbstverständlich die Gesetze des
Rechtsstaates: Solange ihm keine Straftat nachgewiesen wurde, ist
Schlecker unschuldig. Doch allein die Formulierung „begründeter
Anfangsverdacht“, der Einsatz von etwa 160 Fahndern und die
großflächige Razzia sind ein Indiz dafür, dass die Staatsanwaltschaft
mehr in der Hand hat als ein paar lose Vermutungen. Für Anton
Schlecker und seine Familie wird es eng. Sollten sich die Vorwürfe
bestätigen, hätte der Patriarch von einst auch bei denen die letzten
Sympathien verspielt, die in ihm immer noch mehr den unbelehrbaren
Sturkopf sahen, der über Jahrzehnte an seine verstaubten Ideen von
Unternehmensführung glaubte, als den skrupellosen Eigentümer, der die
eigenen Interessen stets über die seiner Mitarbeiter stellte – jener
Leute, die ihm durch ihren Einsatz erst seinen gewaltigen Reichtum
ermöglichten. Für die Ex-Belegschaft wären mögliche Beweise für
Schleckers Schuld und eine Verurteilung ihres möglichen Arbeitgebers
allerdings nur ein schwacher Trost. Niemand bekommt seinen Job
zurück, und auch die Gläubiger dürften kaum zusätzlich Geld bekommen.
Es kann nur um juristische, nicht um ökonomische Gerechtigkeit gehen.

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