Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zu
zwei Cottbuser Altanschließerfällen am Donnerstag hat Signalwirkung
für das gesamte Land. Mehrere Hundert Millionen Euro an nicht
rechtmäßig eingenommenen Beiträgen müssen nun zurückgezahlt werden.
Kommunen und Abwasserzweckverbände stehen damit vor einer gewaltigen
Herausforderung. Aber sie haben auch die Chance, das System der
Abwasserentsorgung und deren Finanzierung endlich auf gerechte Füße
zu stellen. Wer viel Abwasser verursacht, sollte auch mehr für die
Entsorgung und die dafür benötigte Infrastruktur bezahlen. Doch ein
Problem haben die Berliner Richter am Donnerstag nicht gelöst. Was
ist mit den Grundstückseigentümern, die im guten Glauben daran, dass
Kommune oder Verband schon rechtmäßig agieren, bezahlt haben? Und auf
Widerspruch oder Klage verzichteten? Sie haben rein formell keinen
Anspruch auf eine Erstattung. Sondern schauen am Ende in die Röhre.
Das mag juristisch korrekt sein. Gerecht oder gar moralisch ist das
aber nicht, auch wenn der Vorsitzende Richter das am Donnerstag
anders gesehen hat.
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