Lausitzer Rundschau: Das Bundesverfassungsgericht und die Waffen / Kein Freibrief

Die Gegner eines schärferen Waffenrechts sollten
jetzt nicht triumphieren. Die gestrige Entscheidung der Karlsruher
Verfassungsrichter ist kein Freibrief für jene, die strengere Regeln
für Waffenbesitzer und mehr Kontrollen als unnötig erachten. Schon
gar nicht für Waffennarren. Dass die Hinterbliebenen der Opfer des
Amoklaufs von Winnenden enttäuscht über das Urteil sind, ist
nachvollziehbar. Resignieren müssen sie nicht. Karlsruhe hat gut
daran getan, die Zuständigkeiten für ein strengeres Waffenrecht dort
zu belassen, wo sie in einem Rechtsstaat auch hingehören – in die
Parlamente. Außerdem hat der Gesetzgeber das Waffenrecht nach den
Todesschüssen weiter verschärft, zuletzt mit der Einführung eines
bundesweiten Registers. Ob diese Datei helfen wird, eine bessere
Übersicht über den Verbleib der Schusswaffen in Deutschland zu
bekommen, muss sich allerdings noch erweisen. Auf die Umsetzung
dieses Vorhabens kommt es an. Das Gleiche gilt für die anderen,
strengeren Regeln wie die Überprüfung der persönlichen Eignung von
potenziellen Waffenbesitzern. Auch hier weiß man jetzt, wem
diesbezüglich aus Sicht der Richter auf die Finger zu klopfen ist:
den Behörden. Wer weitere Verschärfungen des Rechts will, zum
Beispiel ein Verbot bestimmter Waffentypen, darf zudem eines nicht
außer Acht lassen: Immer noch können im benachbarten Ausland Waffen
frei erworben werden, die hierzulande verboten sind. Mehr
Verschärfung bedeutet somit zugleich mehr Europa. Das heißt, ein
koordiniertes, europäisches Vorgehen. Das ist aber derzeit nicht in
Sicht.

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