Ist es tatsächlich Bevormundung oder sogar
Diskriminierung, wenn einem Hartz-IV-Empfänger mit 364 Euro
monatlichem Einkommen untersagt wird, sein Glück beim Wetten zu
versuchen? Sicher, jeder erwachsene Mensch muss eigentlich selbst
wissen, ob er sein Geld der Wettindustrie in den Rachen werfen will
oder nicht. Zur Entrüstung besteht trotzdem keinerlei Anlass. Schon
lange ist diese Frage nämlich rechtlich geregelt. Bereits vor drei
Jahren trat der Glücksspielstaatsvertrag in Kraft, der es einzelnen
Gruppen nicht erlaubt, Lotto, Toto oder Sonstiges zu spielen.
Aufgeführt sind neben Minderjährigen und Spielsüchtigen eben auch
Personen, die Einsätze wagen könnten, die in keinem Verhältnis zu
ihrem Einkommen stehen. Dazu gehören Hartz-IV-Empfänger doch
zweifellos. Sie werden somit nicht besser oder schlechter behandelt
als andere Menschen, von denen der Gesetzgeber zum Glück glaubt, sie
vor den Folgen des Spielens schützen zu müssen. Das ist aber nur die
eine Seite der Medaille. Viele Menschen werden vermutlich denken,
dass es ohnehin nicht zusammenpasst, von den paar Hartz-IV-Euro noch
welche beim Wetten zu verjubeln, wenn doch jeder Leistungsempfänger
mit seinem Geld kaum oder gar nicht über die Runden kommt. Und es
stimmt auch, das passt nun mal nicht zusammen. Unabhängig davon, dass
man sich stets davor hüten sollte, alle Hartz IV-Empfänger über einen
Kamm zu scheren. In der Praxis wird das gestrige Urteil ohnehin kaum
eine Rolle spielen. Denn die Umsetzung des Verbots ist nur selten
möglich. Trotzdem schützt es manche Menschen vor sich selbst – und
das ist gut so.
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