Die Forderung nach einer Abschaffung des
Solidaritätszuschlags ist längst zum politischen Klassiker geworden.
Nun hat der Bundesfinanzhof scheinbar die Befürworter der lästigen
Abgabe gestärkt. Der Soli geht verfassungsrechtlich in Ordnung,
urteilten die Münchner Richter. Also endlich Ruhe im Karton? Wohl
kaum. Die Diskussion wird garantiert weitergehen. Denn was juristisch
akzeptabel sein mag, muss politisch noch lange nicht in Stein
gemeißelt sein. Als der zusätzliche Obolus auf die Lohn- und
Körperschaftsteuer vor zwei Jahrzehnten erfunden wurde, sollte er die
Lasten der deutschen Wiedervereinigung abfedern. Doch eine
Zweckbindung für den Osten hat es nie gegeben. Auch wenn ostdeutsche
Politiker bis heute an der Legende vom Gegenteil basteln, indem sie
jeden Angriff gegen den Soli in einen Anschlag auf die Solidarität
mit den neuen Ländern umdeuten. Die teilungsbedingten Mehrkosten in
Rostock oder Dresden werden aus dem gleichen großen Steuertopf
finanziert wie der Autobahnbau in Bayern oder der Strukturwandel im
Ruhrgebiet. Es war der damalige Kanzler Helmut Kohl, der nicht den
Mut aufgebracht hatte, die Wiedervereinigung mittels allgemeiner
Steuererhöhungen zu schultern. Unter dem Gesichtspunkt einer
Vereinfachung des Steuersystems wäre es geboten, den Soli in die
Tabellen der Lohn- und Einkommensteuersätze zu integrieren. Dass der
Staat mal eben komplett auf zwölf Milliarden Euro verzichten kann, so
hoch war das Soli-Aufkommen im vergangenen Jahr, ist nämlich nicht zu
erwarten – auch wenn die FDP hier gern das Gegenteil suggeriert.
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