Diese Debatte ist in Brandenburg beinahe so alt
wie das Land selbst. Denn mit den ersten neuen Gesetzen, die die
Ampelkoalition auf den Weg brachte, gingen Forderungen einher,
Aufgaben an die Kommunen abzugeben. Und zwar jene, die vor Ort besser
aufgehoben waren. Bürgernähe lautete das Argument. Doch mit den
ersten Aufgaben, die an Kommunen übertragen wurden, ging auch das
Klagen über die fehlende Finanzausstattung los. Nicht Bürgernähe,
sondern Einsparvorgaben waren in der Folge das Ziel der
Finanzminister. Da wurden Kommunen per Landesgesetz für die
Kitabetreuung zuständig, aber die auskömmliche Finanzierung blieb das
Land schuldig. Der Bund ist dabei nicht viel besser. Rund 120
Millionen Euro fehlen inzwischen allein den vier kreisfreien Städten
Brandenburgs für 2011, um übertragene Aufgaben zu stemmen. Das heißt,
dieser Betrag muss von den Städten aufgebracht werden – sie sind in
der Schuldenfalle. Allein können die Kommunen aus diesem Strudel
nicht mehr herauskommen. Kein Wunder, dass sie nach dem letzten
Strohhalm greifen und sich einen Befreiungsschlag per
Verfassungsklage erhoffen. Um kommunale Selbstverwaltung vom Kopf
wieder auf die Füße zu stellen.
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