Rechtsprechung und gesunder Menschenverstand
liegen oft weit auseinander. Dass drei Kinder aus einer
Hartz-IV-Familie Omas Geldgeschenke nun behalten dürfen, zeigt
jedoch: Die oft auftretende Kluft zwischen recht haben und recht
bekommen lässt sich zum Glück auch mal schließen. Zumindest gefühlt.
Denn es sind ja formale Mängel der Behörde gewesen, die dazu geführt
haben. Aber das ist egal. Die Anrechnung des geschenkten Geldes auf
die Hartz-IV-Leistungen ist nichtig. Das ist gut so. Solche Prozesse
führen vor allem eines vor Augen: Die Politik macht zu oft
Regelungen, die sie erstens selbst nicht mehr überblickt, und die
zweitens für die Betroffenen voller Tücken und Fallstricke sein
können. Die Hartz-IV-Gesetze sind dafür offenkundig ein
Paradebeispiel. Wer erinnert sich nicht an den Fall des Mädchens aus
einer Hartz-Familie, das sich in den Ferien Geld für eine Gitarre
erarbeitet hatte, woraufhin dieser Verdienst der Mutter wieder
abgezogen wurde? Zum Glück ist das heute nach einer Gesetzesänderung
nicht mehr möglich. Kindern, denen so etwas widerfährt, die sich wie
jetzt mit ihren Eltern erst durch die Instanzen klagen müssen,
verlieren den Glauben an ihre Zukunft und an den Staat. Das ist das
Fatale. Mehr Sorgfalt, mehr Sinn für Gerechtigkeit würde der Politik
gut tun.
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