Lebensversicherungen: LV-Doktor mit acht Verfahren beim BGH

Zug/Halle(Saale). 28.6.2011. Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft ist derzeit mit mehr als 500 Musterverfahren vor verschiedenen deutschen Gerichten anhängig. Der Grund der Klagen ist, dass die Verbraucher ihre Lebensversicherung (oder Rentenversicherung) vorzeitig gekündigt haben und die Lebensversicherer einen viel zu niedrigen Rückkaufswert auszahlten – dieser ist oft erheblich niedriger, als der Betrag, den die Verbraucher eingezahlt haben. In acht Verfahren sollen nun die obersten deutschen Richter entscheiden und in zwei weiteren Verfahren haben die Richter des Münchener Landgerichtes den Weg zum BGH für LV-Doktor ebenfalls geebnet.

LV-Doktor fordert das Geld zurück

Die LV-Doktor-Anspruchsgemeinschaft kämpft mit diesen Musterverfahren im Sinne aller LV-Doktor-Kunden – mittlerweile mehr als 70.000 Menschen. All diese Menschen vereint, dass sie bei der vorzeitigen Kündigung ihrer Lebensversicherung (oder Rentenversicherung) deutlich weniger als Rückkaufswert ausgezahlt bekommen haben, als zuvor eingezahlt wurde.

Vier Millionen gekündigte Lebensversicherungen jedes Jahr

Fast drei Viertel aller Lebens- und Rentenversicherungen werden vor der vertraglich vereinbarten Laufzeit beendet. „Die Lebensversicherungen zahlen allerdings meist einen viel zu niedrigen Rückkaufswert aus“, so Jens Heidenreich, Projektleiter von LV-Doktor. Dagegen geht er mit seinem Team seit Jahren erfolgreich vor.

LV-Doktor kämpft für die Verbraucher

Erst im vergangenen Dezember haben die Aachen Münchener und die Heidelberger Leben die Ansprüche aus gekündigten Lebensversicherungen anerkannt und die gesamten Klageforderungen gezahlt. Ein Urteil haben sie allerdings damit vermieden, um nicht bei gleichgelagerten Fällen ebenfalls zahlen zu müssen. Mit einem solchen Urteil würde auf die Lebensversicherer eine Nachzahllawine in Milliardenhöhe zu kommen. Das LV-Doktor-Team kämpft nun mit den neuen BGH-Fällen für solch ein Urteil und endlich mehr Gerechtigkeit im Sinne der Verbraucher.