Anwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg sieht in Initiative wirksames Instrument
Zudem stärkt die EU-Richtlinie, die dem EU-Parlament und dem Europäischen Rat zur Beratung vorgelegt wurde, die Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. So ist es Arbeitgebern nicht mehr erlaubt, Bewerber über ihre vorherige Vergütung auszufragen. Darüber hinaus müssen Arbeitgeber Arbeitnehmern anonymisiert entgeltbezogene Daten zur Verfügung stellen. Bei Lohndiskriminierung können Arbeitnehmer Anspruch auf eine Entschädigung haben. „Die neue EU-Gesetzgebung kann ein wirksames Instrument gegen Lohndiskriminierung am Arbeitsplatz sein und stärkt die Rechte von Arbeitnehmern auf eine geschlechtergerechte Entlohnung“, ordnet Birgit Seidel die Initiative ein. Das bestehende Lohngefälle in vielen wirtschaftlichen Bereichen könne damit abgebaut werden, schildert die Rechtsanwältin in Nürnberg.
Fachanwältin für Arbeitsrecht in Nürnberg: Leichter gegen Lohndiskriminierung vorgehen
Der Vorschlag der europäischen Legislative sieht zum einen vor, die Entgeltgleichheit durch Lohntransparenz zu stärken. Zum anderen sollen Opfer von Lohndiskriminierung leichter juristisch dagegen vorgehen können. So können Arbeitnehmer Auskunft über ihr individuelles Einkommen in Relation zur Entlohnung von Kollegen, die die gleiche Arbeit verrichten erhalten, aufgegliedert nach Geschlecht und Gehalt. Hat ein Unternehmen mehr als 250 Beschäftigte, muss es Informationen über Lohngefälle veröffentlichen. Wer Nachteile durch eine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung erfährt, kann zukünftig eine Entschädigung sowie eine Nachzahlung inklusive Boni und Sachleistungen einfordern. „Stimmen Europäisches Parlament und Rat dem Vorschlag der Kommission zu, haben die EU-Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen“, skizziert Birgit Seidel das weitere Vorgehen.