LVZ: Ermittlungsverfahren gegen Guttenberg nahezu beendet / Voraussichtlich kein Strafbefehl und keine Anklage / Neustart wäre vorstrafenfrei möglich

Einem Neustart seiner politischen Karriere bei
Rückkehr nach Deutschland steht, nach einem Bericht der „Leipziger
Volkszeitung“ (Freitag-Ausgabe), aus juristischen Gründen
voraussichtlich nichts mehr im Wege. Das im Zuge der Plagiatsaffäre
des früheren Doktors und Bundesverteidigungsministers von der
Staatsanwaltschaft Hof eingeleitete Ermittlungsverfahren steht kurz
vor dem Abschluss. Oberstaatsanwalt Reiner Laib sagte der Zeitung:
„Unsere Ermittlungen sind im Wesentlichen abgeschlossen. Wir gewähren
derzeit noch Akteneinsicht.“ Verzögerungen im Verfahren – eigentlich
sollte es bereits im vergangenen Monat abgeschlossen worden sein –
seien der Urlaubs- und Krankheitssituation innerhalb der Behörde
geschuldet. „Zu Verzögerungen seitens des Herrn zu Guttenberg ist es
sicherlich nicht gekommen“, sagte Laib. Zu Vermutungen, es hätte
dabei auch politische Wünsche gegeben – am vergangenen Wochenende
fand in Nürnberg der CSU-Parteitag mit Vorstandswahlen statt – meinte
Oberstaatsanwalt Laib lediglich: „Politische Pressionen sind uns
keine bekannt.“

Wegen des Verstoßes gegen das Urheberrecht dürfte zwar, so erfuhr
die Zeitung aus mit dem Ermittlungsverfahren beteiligten Kreisen, der
notwendige Schuldvorwurf gegeben sein, zu einer Bestrafung komme es
aber nicht. Gesprochen wird derzeit offenbar noch unter anderem auch
über eine Zahlung an eine soziale oder gesellschaftspolitische
Einrichtung.

Bereits im Sommer habe zu Guttenberg, dem Bericht zufolge,
gegenüber Gesprächspartnern erklärt, man habe sich mit den Behörden
prinzipiell „geeinigt“ und am Ende würde es für ihn „sehr gut
ausgehen“. Bei einer Einstellung des Verfahrens ohne Anklage oder
Strafbefehl gilt zu Guttenberg, der sich derzeit in den USA aufhält,
als nicht vorbestraft.

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