LVZ: Haderthauer: Familienarbeit muss bei der neuen Zuschussrente gleichberechtigt wie Erwerbsarbeit berücksichtigt werden

Familienarbeit muss neben der traditionellen
Erwerbsarbeit als neue Berechnungsgrundlage in die von
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen geplante Zuschussrente
zur Absicherung gegen Altersarmut eingebaut werden. Das erwartet
Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) von der neuen
Gesetzesinitiative der Bundesregierung. In einem Interview mit der
„Leipziger Volkszeitung“ (Montag-Ausgabe) sagte Christine
Haderthauer: „Das Modell enthält richtige Ansätze. Ich will das aber
zielgenauer machen und stärker differenzieren, als es der derzeitige
Entwurf vorsieht. Familienarbeit muss genauso wie Erwerbstätigkeit in
die Rente einfließen.“ Dazu müsse das Äquivalenzprinzip angepasst
werden, das der Rente zu Grunde liege. Bislang heißt es:
Rentenanwartschaft entsprechend der Erwerbstätigkeit. „Zukünftig muss
die gesamte Lebensleistung maßgeblich sein für die Rentenhöhe“,
verlangt Haderthauer. „Es wird Zeit, dass die Erziehung von Kindern
und Pflege von Angehörigen endlich der Erwerbstätigkeit
gleichgestellt wird.“ Im Streit um die Einführung des
Betreuungsgeldes warnte die CSU-Politikerin die FDP vor unzulässigen
Tauschgeschäften. Die FDP wisse, dass das Betreuungsgeld von der
Koalition „in einem Paket“ verhandelt worden sei, zum Beispiel mit
der Erweiterung der Zuwanderung, die der FDP wichtig gewesen sei.
„Die Zuwanderungsregelung hätten wir nicht gebraucht. Die FDP hat
also den politischen Preis schon erhalten. Wir sind quitt“, sagte
Christine Haderthauer. Trotzdem zeigte sich die CSU-Politikerin
überzeugt davon, dass Betreuungsgeld kommen werde „und zwar als
Barauszahlung ohne Extra-Bedingungen, wie in der Koalitionsrunde
vereinbart“. Das wäre „das erste Mal, dass eine Vereinbarung aus dem
Koalitionsausschuss nicht eingehalten wird“, sagte die Ministerin.

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