Der juristische Plagiats-Experte und frühere
Mitarbeiter beim Bundesverfassungsgericht, Dr. Felix Hanschmann, hält
die Vorwürfe gegenüber der Promotionsarbeit von
Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) für sehr
gravierend. Der Jurist, der sich ausgiebig mit der Guttenbergschen
475-seitigen Dissertation beschäftigt hat, sagte gegenüber der
„Leipziger Volkszeitung“ (Donnerstag-Ausgabe): „Es gibt vergleichbare
Fälle, die von den Verwaltungsgerichten entschieden worden sind, und
die sind fast durchgängig mit der Entziehung des Doktorgrades
ausgegangen.“
Man könne natürlich, vor allem bei einer Arbeit von 475 Seiten,
wie sie die Promotionsschrift von Herrn zu Guttenberg umfasse, „aus
Unachtsamkeit Zitate vergessen“, sagte Hanschmann. „Die Plagiate
erstrecken sich aber in diesem Fall teilweise über mehrere Seiten,
finden sich an verschiedenen Stellen der Arbeit und betreffen mehrere
Fremdautoren. In mindestens drei Fällen sind die Quellen nicht einmal
im Literaturverzeichnis der Arbeit aufgeführt.“
Hanschmann sagte, „es gibt Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte,
die in vergleichbaren Fällen Vorsatz annehmen“. Mit Blick auf die
Folgen für das Ansehen zu Guttenbergs meinte der Jurist und
Plagiats-Experte Hanschmann in dem Interview: „Wäre Herr zu
Guttenberg ein Wissenschaftler, würde diese Sache ausreichen, um
seinen Ruf in der wissenschaftlichen Gemeinschaft ganz erheblich zu
beschädigen.“
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