Noch ehe der Bundestag die Einsetzung eines
Parlamentarischen Untersuchungsausschusses und einer
Bund-Länder-Expertenkommission zur Aufklärung der Begleitumstände der
jüngsten neonazistischen Mordserie in Deutschland beschlossen hat,
hat die Spitze der Länderinnenministerkonferenz die Entschlossenheit
zum Informationsboykott gegenüber Bundesgremien bekräftigt.
Entsprechend äußerte sich Uwe Schünemann, CDU-Linnenminister von
Niedersachsen, in einem internen Schreiben vom 22. Dezember 2011 an
den Vorsitzenden des Parlamentarischen Kontrollgremiums des
Bundestages, den SPD-Abgeordneten Thomas Oppermann, aus dem die
„Leipziger Volkszeitung“ in ihrer Mittwoch-Ausgabe zitiert.
Schünemann war bis 31. Dezember Vorsitzender
Länderinnenministerkonferenz und wurde in dieser Funktion jetzt von
Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Lorenz Caffier (CDU) abgelöst.
„Die parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit der Exekutive in den
Ländern obliegt ausschließlich den Landesparlamenten“, so Schünemann.
Er wies auch den Vorhalt des SPD-Politikers zurück, das
Bundes-Gremium habe ein allgemeines Informationsrecht: „Insoweit
würde eine Weitergabe von Informationen zur Kontrolle oder ,besseren
Einschätzung der Arbeit der Sicherheitsbehörden– der Länder dem
verfassungsrechtlich geschützten Informationsrecht der
Landesparlamente widersprechen.“ Es gebe keine Pflicht zur Amtshilfe
gegenüber dem obersten geheimen Bundestagsgremium. Die „umfassende
Aufklärung der schrecklichen Taten der NSU“ sei aber gleichwohl für
die Länderressortchefs „ein vordringliches Ziel“. Die Länderbehörden
unternähmen alles, „um mit ihren Erkenntnissen und Informationen die
Aufklärung voranzutreiben“, versicherte Schünemann. Die
Ermittlungsführung in der Sache liege ausschließlich beim
Generalbundesanwalt und beim beauftragten Bundeskriminalamt. Er bäte
aber um Verständnis, dass „eine Übermittlung von Akten nicht möglich
ist“. Zuvor hatte Oppermann als PKGr-Vorsitzender an Schünemann
appelliert, dem Bundestags-Geheimgremium Akten der Ministerien, der
Landespolizei und den Landesverfassungsschutzbehörden zu überlassen,
um die Auswirkungen der Tätigkeit der Gruppe „Nationalsozialistischer
Untergrund“ (NSU) und das Ausmaß rechtsterroristischer Gewalt besser
einschätzen zu können.
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