Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat der FDP
bei der noch offenen Entscheidung der Bundesregierung über einen
eigenständigen NPD-Verbotsantrag eine Art Veto-Recht eingeräumt. Nach
einem Bericht der „Leipziger Volkszeitung“ (Freitag-Ausgabe), die
sich auf Regierungskreise beruft, hat Merkel dies sowohl dem
Koalitionspartner FDP als auch der CSU sowie dem Bundesinnenminister
bereits mitgeteilt. Wie auch bei der umstrittenen Homo-Ehe solle auch
beim NPD-Verbot ein unterschiedliches Abstimmungsbild zwischen den
Koalitionspartnern Union und FDP auf jeden Fall vermieden werden.
Damit ist nach derzeitigem Stand ein eigenständiger Verbotsantrag der
Bundesregierung nahezu ausgeschlossen. FDP-Bundesjustizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hat bereits erklärt: „Ein erneutes
Scheitern eines NPD-Verbotsantrags wäre ein Desaster für die
Demokratie und ein Triumph für die Rechtsextremen.“ Der zuständige
CSU-Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat bereits mehrfach
erklärt: „Ich habe der Bundesregierung nie empfohlen, einen
Verbotsantrag zu stellen.“ Die von den Ministerpräsidenten
mittlerweile beauftragten beiden Juristen Professor Christian
Waldhoff und Professor Christoph Möllers von der Berliner
Humboldt-Universität sollen bis 30. Juni einen fertig ausgearbeiteten
Verbotsantrag vorlegen. Sie erhalten dafür, nach Informationen der
Zeitung, jeweils 50 000 Euro Honorar. Der Verbotsantrag soll dann
noch vor der Sommerpause beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
eingereicht werden. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU)
erklärte gegenüber der Zeitung, er habe nach wie vor „große Probleme
mit einem solchen Verbotsantrag“, weil man seiner Ansicht nach die
NPD politisch bekämpfen müsse. Er habe sich aus Länder-Solidarität
dem NPD-Verbotsantrag nicht in den Weg gestellt. „Für die
verfassungsrechtliche Frage eines Parteiverbots ist es völlig ohne
Belang, ob sich die Bundesregierung oder der Bundestag dem
Verbotsantrag der Länder anschließen oder nicht“, betonte Bouffier.
Nordrhein-Westfalens SPD-Regierungschefin Hannelore Kraft meinte
gegenüber der LVZ: „Es wird Zeit, dass die Bundesregierung in der
NPD-Verbotsfrage endlich nicht mehr wackelt, sondern eine klare
Position bezieht.“ Dabei gelte, dass „das politische Signal stärker“
wäre, wenn sich die Regierung dem Verbotsantrag der Länder
anschlösse. Sachsens CDU-Ministerpräsident Stanislaw Tillich zeigte
sich gegenüber der Zeitung davon überzeugt, dass die von den Ländern
gesammelten –Erkenntnisse über die NPD „stichhaltig genug sind, um
ein Verbot auch juristisch zu erreichen“. Ähnlich wie sein
bayerischer Kollege Horst Seehofer (CSU) hob Tillich auch hervor, die
Durchschlagskraft des Verbotsverfahrens „hängt nicht davon ab, ob
sich drei oder ein Antragsteller in Karlsruhe melden“.
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