Dass die Bundesregierung die
unterschiedlichen Mindestlohnhöhen in Ost und West kritiklos
durchgewinkt hat, ist im 23. Jahr der deutschen Einheit nicht mehr
nachzuvollziehen. Es stimmt, dass die Regierung in der
Mindestlohnfrage den Vorgaben der Tarifpartner folgt. Denen ist auch
die Hauptschuld an dieser fortgeschriebenen Ungerechtigkeit
anzulasten. Aber Schwarz-Gelb hat sich vorbehalten, die
Mindestlohnfestlegungen per Kabinettsbeschluss abzusegnen.
Theoretisch wäre also auch ein Nein möglich gewesen. So wie die
Koalition die Ost-West-Rentenangleichung nicht geschafft hat, so
bleibt auch nach acht Jahren Merkel eine Lohngrenze zwischen den
alten und den auch nicht mehr ganz jungen Bundesländern bestehen. +++
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